Sechs Wege nach Brasilien – vom Visum bis zum Pass.
Sechs Wege zum dauerhaften Aufenthalt in Brasilien – nach 1 bis 4 Jahren ab unbefristetem Aufenthalt zum brasilianischen Pass. Wir zeigen, welcher zu Ihrer Situation passt.
Sechs Wege nach Brasilien – vom Visum bis zum Pass
Brasilien ist mit seinem Migrationsgesetz von 2017 (Lei 13.445/2017) eines der offensten Einwanderungsländer Südamerikas. Für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsangehörige gibt es fünf zentrale Aufenthaltstitel – und als Anschluss-Schritt die Einbürgerung (Naturalização).
Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab: Haben Sie einen brasilianischen Partner? Ein brasilianisches Kind? Sind Sie pensioniert? Wollen Sie in Immobilien investieren? Haben Sie brasilianische Vorfahren? Auf dieser Seite finden Sie den Überblick aller Optionen. Jede Detailseite führt tiefer in Prozess, Dokumente, Fristen und Rechtsquellen.
Wir sind selbst mit zwei Kindern von der Schweiz nach Rio ausgewandert und haben jeden Schritt durchgemacht – CPF, Visum, Konto, Schule, Wohnung. Statt Sie an drei verschiedene Anwaltskanzleien, Übersetzungsbüros und Behörden zu verweisen, wickeln wir die komplette Migration für Sie ab. Auf Deutsch, mit unserem Anwaltsnetzwerk im Hintergrund, mit Schweizer Verlässlichkeit.
Die sechs Wege im Detail
Jeder Weg hat eine eigene Logik, eigene Fristen und einen eigenen Prozess. Klicken Sie durch zur Detailseite, um den kompletten Ablauf und die Dokumenten-Checkliste zu sehen.
Golden Visa
Für Immobilien-Investoren
Aufenthaltsrecht durch Immobilieninvestition. Die Mindestinvestition beträgt rund 1.000.000 BRL in Metropolregionen oder 700.000 BRL in weniger entwickelten Regionen (RN 36/2018 CNIg). Kombiniert Immobilienkauf mit dauerhaftem Aufenthalt.
Mehr zum Golden Visa →Lebenspartnerschaft
(União Estável)
Für Paare mit brasilianischem Partner
Aufenthaltsrecht über eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer brasilianischen Person. Beurkundung beim Cartório (Código Civil Art. 1.723). Seit 2011 auch für gleichgeschlechtliche Paare anerkannt. Einer der schnellsten Wege zum brasilianischen Pass.
Mehr zu União Estável →Familiennachzug
(Reunião Familiar)
Für Familienangehörige
Aufenthaltsrecht über familiäre Bindungen (Art. 37 Lei 13.445/2017): Ehepartner, Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister oder Personen mit einem Brasilianer unter ihrer Vormundschaft. VITEM XI. Je nach Verwandtschaft führt der Weg nach 1 oder 4 Jahren ab unbefristetem Titel zur Staatsbürgerschaft (real ca. 3 oder 8 Jahre Gesamt).
Mehr zu Reunião Familiar →Rentnervisum
(Aposentado)
Für Rentner und Pensionierte
Das brasilianische Rentner- und Pensionistenvisum (VITEM XIV). Mindestanforderung: regelmässige Rente oder Pension von ca. US$ 2.000 pro Monat. Keine Altersuntergrenze. Ideal für Schweizer Frühpensionierte mit Pensionskasse plus AHV.
Mehr zum Aposentado →Unternehmer-Visum
Für Selbständige und Gründer
Aufenthaltsrecht durch Investition in ein brasilianisches Unternehmen oder Firmengründung. Standard ab 500.000 BRL (RN 13/2017). Innovation/Forschung ab 150.000 BRL plus Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen in den 2 Jahren nach Genehmigung. Antrag wahlweise beim Konsulat oder aus Brasilien heraus.
Mehr zum Unternehmer-Visum →Einbürgerung
(Naturalização)
Der eigentliche Endpunkt: der zweite Pass
Für etwa die Hälfte unserer Kunden ist genau das das eigentliche Ziel: der brasilianische Pass – Plan B in der Schublade oder das neue Zuhause auch auf Papier. Nach mindestens 1 bis 4 Jahren mit unbefristetem Aufenthaltstitel (je nach Visumsweg) können Sie die Einbürgerung beantragen. Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben den Doppelpass – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass.
Mehr zur Einbürgerung →Welches Visum passt zu meiner Situation?
Die Entscheidungsmatrix: anhand Ihrer Lebenssituation sehen Sie auf einen Blick, welcher Weg für Sie realistisch ist.
| Ihre Situation | Empfohlener Weg | Realistisch zum Pass |
|---|---|---|
| Brasilianischer Ehepartner | Familiennachzug (Reunião Familiar) | ca. 3 Jahre |
| Brasilianischer Lebenspartner (nicht verheiratet) | Lebenspartnerschaft (União Estável) | ca. 3 Jahre |
| Kind in Brasilien geboren | Familiennachzug (Reunião Familiar) | ca. 3 Jahre |
| Brasilianische Eltern oder Grosseltern | Familiennachzug (oder direkte Abstammung prüfen) | ca. 8 Jahre (oder schneller via Abstammung) |
| Rente ab ca. US$ 2.000 pro Monat | Rentnervisum (Aposentado) | ca. 4 Jahre |
| Immobilien-Investition ab ~700.000 BRL | Golden Visa | ca. 8 Jahre |
| Selbständig / Unternehmensgründung in Brasilien | Unternehmer-Visum (ab 500k BRL Standard oder ab 150k BRL bei Innovation/Forschung) | ca. 6 Jahre |
| Nichts davon trifft zu | Individuelle Prüfung im Erstgespräch | variabel |
Kurzaufenthalt: Touristeneinreise ohne Visum
Deutsche, Schweizer und Österreicher können visumfrei bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum in Brasilien einreisen – ausschliesslich zu touristischen Zwecken. Kein Arbeitsrecht. Für längere oder dauerhafte Aufenthalte brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und bilaterale Visafreiheits-Abkommen.
Wichtig: 90-Tage-Verlängerung nicht garantiert
Die früher übliche Verlängerung um weitere 90 Tage bei der Polícia Federal ist nicht mehr in allen Fällen möglich (Reziprozitätsprinzip). Insbesondere für Schweizer Staatsangehörige ist sie aktuell nicht mehr anwendbar. Deutsche und Österreicher sollten die Verlängerung vor Einreise im Einzelfall prüfen. Quelle: EDA / Auswärtiges Amt / BMEIA.
Wichtig für Deutsche: Rückflugticket-Pflicht bei Ausreise
Deutsche Staatsbürger werden bei der Ausreise aus Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert. Ohne Rückflugticket oder gültiges Visum kann das Boarding verweigert werden. Schweizer haben dieses Problem in der Praxis nicht, da die Schweiz keine systematischen Ausreisekontrollen am Boarding durchführt. Bei Einreise in Brasilien ist ein Rückflug- oder Weiterflugticket für alle DACH-Bürger dringend empfohlen.
Sie planen mehr als Urlaub?
Wer in Brasilien wirklich leben will, kommt mit Touristenstatus nicht weit – aber das Schöne ist: aus dem Touristenaufenthalt heraus lassen sich mehrere Aufenthaltstitel direkt beantragen (Familiennachzug, Rentnervisum, Lebenspartnerschaft). Wichtig ist nur, dass der Antrag während Ihres legalen Touristenaufenthalts (bis zu 90 + 90 Tage) eingereicht wird. Wir kennen den Ablauf, damit nichts verloren geht.
Häufige Fragen zum Visum Brasilien
Für einen dauerhaften Aufenthalt in Brasilien brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Die häufigsten Wege sind: União Estável (Lebenspartnerschaft mit Brasilianer), Reunião Familiar (Familiennachzug), Golden Visa (Investor-Visum durch Immobilienkauf), Aposentado (Rentnervisum ab ca. US$ 2.000 Monatsrente), Unternehmer-Visum. Welcher Weg am schnellsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Touristenaufenthalt ist bis zu 90 Tage ohne Visum möglich.
DACH-Staatsangehörige dürfen 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum visumfrei einreisen – ausschliesslich für touristische Zwecke, kein Arbeitsrecht. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage bei der Polícia Federal ist nicht in allen Fällen möglich und sollte vor Einreise geprüft werden. Für Schweizer ist die Verlängerung aktuell nicht möglich (Reziprozitätsprinzip). Für dauerhaftes Leben in Brasilien benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Ja. Deutsche Staatsbürger werden bei der Ausreise aus Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert. Ohne Rückflugticket oder gültiges Visum kann die Ausreise verweigert werden. Schweizer haben dieses Problem in der Praxis nicht, da die Schweiz keine systematischen Ausreisekontrollen am Boarding durchführt. Bei Einreise in Brasilien ist ein Rückflugticket allerdings für alle DACH-Bürger empfehlenswert.
Das Golden Visa ist das brasilianische Investor-Visum durch Immobilienkauf. Mindestinvestition: rund 1.000.000 BRL in Metropolregionen (Rio, São Paulo, Brasília, Florianópolis) oder rund 700.000 BRL in weniger entwickelten Regionen. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und Resolução Normativa 36/2018 des CNIg. Nur urbane, im Grundbuch registrierte Immobilien qualifizieren.
Das Aposentado ist das brasilianische Rentner- und Pensionistenvisum (VITEM XIV). Mindestanforderung: regelmässige Rente oder Pension von ca. US$ 2.000 pro Monat. Gerade für Schweizer Frühpensionierte mit Pensionskasse und AHV ist das oft der einfachste Weg. Keine Mindestaltersgrenze, keine Investition nötig.
União Estável ist die in Brasilien rechtlich anerkannte Lebenspartnerschaft (Código Civil Art. 1.723). Wenn Sie mit einer brasilianischen Person zusammenleben, ist sie der schnellste Weg zum Aufenthaltstitel über Reunião Familiar – und führt nach mindestens 1 Jahr ab unbefristetem Titel zur Einbürgerung (real ca. 3 Jahre Gesamtweg). Beurkundung erfolgt beim Cartório. Seit 2011 auch für gleichgeschlechtliche Paare anerkannt.
Die brasilianische Einbürgerung (Naturalização) kann nach mindestens 4 Jahren mit unbefristetem Aufenthaltstitel beantragt werden (Art. 65 II Lei 13.445/2017). Verkürzte Wartefristen auf 1 Jahr bestehen bei Ehe oder união estável mit einer brasilianischen Person, bei einem brasilianischen Kind, bei portugiesisch-sprachiger Herkunft oder bei besonderen Verdiensten für Brasilien. Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass.
Ja, in den meisten Fällen. Autorização de Residência für Reunião Familiar, união estável, Aposentado und auch das Unternehmer-Visum (Investor in brasilianische Gesellschaft) kann direkt aus Brasilien über die Polícia Federal bzw. das Ministério da Justiça beantragt werden – wir wickeln das über unser Anwaltsnetzwerk ab. Beim Golden Visa (Immobilien) ist sowohl Konsulats-Visum als auch Antrag aus Brasilien möglich. Wichtig: Anträge aus Brasilien heraus müssen während Ihres legalen Touristenaufenthalts (bis zu 90 + 90 Tage Verlängerung) eingereicht werden – ein Protokoll schützt dann den Aufenthalt bis zur Bearbeitung.
Konsulats-Antrag: meist 4 bis 8 Wochen. Antrag aus Brasilien heraus (Autorização de Residência): 2 bis 6 Monate. Die Dokumentenbeschaffung (Apostille, beglaubigte Übersetzung) dauert zusätzlich 4 bis 8 Wochen. Gesamt realistisch: 3 bis 6 Monate vom Erstgespräch bis zum fertigen Aufenthaltsausweis (CRNM).
Ja. Bei praktisch allen Visum-Arten können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und abhängige Kinder über Reunião Familiar mitkommen. Die Familie hängt am Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers und braucht keinen eigenen Einkommens- oder Investment-Nachweis.
Rechtliche Quellen & Stand
Stand dieser Informationen: April 2026.
Primärquellen: Lei 13.445/2017 (Lei de Migração) · Decreto 9.199/2017 · Resolução Normativa 36/2018 des CNIg (Golden Visa) · Resolução Normativa 40 des CNIg (Aposentado) · Código Civil Art. 1.723 ff. (União Estável) · planalto.gov.br · Ministério da Justiça (gov.br/mj).
Hinweis: Brasilianisches Migrationsrecht entwickelt sich laufend. Für Ihre konkrete Situation prüfen wir die aktuelle Rechtslage und die schnellste Variante im Erstgespräch – mit unserem Anwaltsnetzwerk im Rücken.
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