Sechs Wege nach Brasilien – vom Visum bis zum Pass.
Vom ersten Antrag bis zum brasilianischen Pass. Wir zeigen, welcher Weg zu Ihnen passt.
Sechs Wege nach Brasilien – vom Visum bis zum Pass
Seit 2017 gilt in Brasilien die Lei de Migração (Lei 13.445/2017). Diese Seite zeigt die fünf wichtigsten Aufenthaltstitel für Deutsche, Schweizer und Österreicher und dazu die Einbürgerung (Naturalização).
Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Wir sind 2024 selbst mit zwei Kindern von der Schweiz nach Rio gezogen und wickeln alles für Sie ab, auf Deutsch und aus einer Hand.
Die sechs Wege im Detail
Jeder Weg hat eine eigene Logik, eigene Fristen und einen eigenen Prozess. Klicken Sie durch zur Detailseite, um den kompletten Ablauf und die Dokumenten-Checkliste zu sehen.
Golden Visa
Für Immobilien-Investoren
Aufenthaltsrecht durch Immobilienkauf ab R$ 1.000.000, in den Regionen Norte und Nordeste ab R$ 700.000 (RN 36/2018 CNIg, Art. 2).
Mehr zum Golden Visa →Lebenspartnerschaft
(União Estável)
Für Paare mit brasilianischem Partner
Aufenthaltsrecht über die eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer brasilianischen Person, beurkundet beim Cartório (Código Civil Art. 1.723). Gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Mehr zu União Estável →Familiennachzug
(Reunião Familiar)
Für Familienangehörige
Aufenthaltsrecht über familiäre Bindungen, etwa Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister (Art. 37 Lei 13.445/2017), als VITEM XI. Hat Ihr Angehöriger selbst einen unbefristeten Titel, wird auch der Nachzug unbefristet erteilt (Decreto 9.199/2017 Art. 153 § 4).
Mehr zu Reunião Familiar →Rentnervisum
(Aposentado)
Für Rentner und Pensionierte
Das Rentner- und Pensionistenvisum (VITEM XIV). Verlangt wird eine regelmässige Rente oder Pension von rund US$ 2.000 im Monat, eine Altersuntergrenze gibt es nicht. Zuerst befristet, danach unbefristet.
Mehr zum Aposentado →Unternehmer-Visum
Für Selbständige und Gründer
Aufenthaltsrecht durch Investition in ein brasilianisches Unternehmen. Als Investor ab 500.000 BRL, bei Innovation oder Forschung ab 150.000 BRL (RN 13/2017). Als Geschäftsführer ab 600.000 BRL, oder ab 150.000 BRL mit zehn neuen Arbeitsplätzen (RN 11/2017).
Mehr zum Unternehmer-Visum →Einbürgerung
(Naturalização)
Der eigentliche Endpunkt: der zweite Pass
Für etwa die Hälfte unserer Kunden ist der brasilianische Pass das eigentliche Ziel. Die Einbürgerung können Sie je nach Weg nach ein bis vier Jahren beantragen (Lei 13.445/2017 Art. 65 und 66). Gezählt wird dabei erst ab dem unbefristeten Aufenthaltstitel (Decreto 9.199/2017 Art. 221). Wer zuerst einen befristeten Titel hat, etwa beim Golden Visa, wartet deshalb insgesamt länger. Schweiz und Deutschland erlauben den Doppelpass, Österreicher brauchen vorher eine bewilligte Beibehaltung.
Mehr zur Einbürgerung →Die Zeitangaben sind Richtwerte, keine Zusage. Bei den Familienwegen stammen sie aus eigenen abgeschlossenen Fällen, bei den übrigen sind es Einschätzungen. Wie lange es bei Ihnen dauert, sagen wir Ihnen, sobald wir Ihre Ausgangslage kennen.
Welches Visum passt zu meiner Situation?
Die Entscheidungsmatrix: anhand Ihrer Lebenssituation sehen Sie auf einen Blick, welcher Weg für Sie realistisch ist.
| Ihre Situation | Empfohlener Weg | Realistisch zum Pass |
|---|---|---|
| Brasilianischer Ehepartner | Familiennachzug (Reunião Familiar) | ca. 3 Jahre |
| Brasilianischer Lebenspartner (nicht verheiratet) | Lebenspartnerschaft (União Estável) | ca. 3 Jahre |
| Kind in Brasilien geboren | Familiennachzug (Reunião Familiar) | ca. 3 Jahre |
| Brasilianische Eltern oder Grosseltern | Familiennachzug (oder direkte Abstammung prüfen) | rund 5 Jahre (oder schneller über direkte Abstammung) |
| Rente ab ca. US$ 2.000 pro Monat | Rentnervisum (Aposentado) | ca. 6 Jahre |
| Immobilien-Investition mindestens 1 Mio BRL, urban (in Norte und Nordeste bis zu 30 Prozent weniger) | Golden Visa | ab ca. 8 Jahren |
| Selbständig / Unternehmensgründung in Brasilien | Unternehmer-Visum (500k BRL als Investor; bei Innovation oder Forschung kann das Ministerium weniger zulassen, mindestens 150k – Ermessen. Als Geschäftsführer 600k je Person, oder 150k je Person mit Arbeitsplatz-Auflage) | ca. 5 Jahre |
| Nichts davon trifft zu | Individuelle Prüfung Ihres Falls | variabel |
Kurzaufenthalt ohne Visum
Deutsche, Schweizer und Österreicher dürfen visumfrei 90 Tage je 180 Tage bleiben, nur als Touristen und ohne zu arbeiten. Wer länger bleiben will, braucht einen Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist die Lei 13.445/2017, Stand September 2026.
Verlängern geht nicht
Ausreisen und gleich wieder einreisen hilft auch nichts: Erlaubt sind höchstens 90 Aufenthaltstage je 180 Tage, frühere Aufenthalte in diesem Zeitraum zählen also mit. Wer überzieht, zahlt rund R$ 100 pro Tag, höchstens R$ 10.000, und hat 60 Tage Zeit, das zu regeln (Lei 13.445/2017 Art. 107 § 2 und Art. 109 II, Decreto 9.199/2017 Art. 176). Beantragen Sie den Aufenthaltstitel also vor Ablauf der 90 Tage. Für Österreicher prüfen wir die Verlängerung im Einzelfall, die Behördenliste führt sie anders.
Rück- oder Weiterreiseticket
Ob am Schalter danach gefragt wird, entscheidet die Fluggesellschaft und nicht Ihr Pass. Auch Schweizer sind nicht ausgenommen, das EDA führt das Ticket für Brasilien als benötigt auf. Am sichersten ist ein flexibel umbuchbarer Rückflug, er darf verfallen, sobald Ihr Aufenthalt erteilt ist.
Sie planen mehr als Urlaub?
Familiennachzug, Rentnervisum und Lebenspartnerschaft lassen sich aus dem Touristenaufenthalt heraus beantragen. Wichtig ist nur, dass der Antrag innerhalb der 90 Tage eingereicht wird.
Häufige Fragen zum Visum Brasilien
Für einen dauerhaften Aufenthalt in Brasilien brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Die häufigsten Wege sind: União Estável (Lebenspartnerschaft mit Brasilianer), Reunião Familiar (Familiennachzug), Golden Visa (Investor-Visum durch Immobilienkauf), Aposentado (Rentnervisum ab ca. US$ 2.000 Monatsrente), Unternehmer-Visum. Welcher Weg am schnellsten ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Touristenaufenthalt ist bis zu 90 Tage ohne Visum möglich.
DACH-Staatsangehörige dürfen 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum visumfrei einreisen – ausschliesslich für touristische Zwecke, kein Arbeitsrecht. Für Deutsche und Schweizer sind diese 90 Tage je 180 Tage das Maximum, eine Verlängerung darüber hinaus gibt es nicht. Die Polícia Federal verlängert einen Besuchsaufenthalt nur für Staatsangehörige von Ländern, deren Visaregime das ausdrücklich vorsieht. Für Österreicher prüfen wir das im Einzelfall, weil die Behördenliste dort eine andere Kennzeichnung trägt. Für dauerhaftes Leben in Brasilien benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Planen Sie es fest ein. Ob am Schalter nach einem Rück- oder Weiterreiseticket gefragt wird, entscheidet die Fluggesellschaft – nicht Ihre Staatsangehörigkeit. Ohne Ticket und ohne gültiges Visum kann das Boarding verweigert werden; bei deutschen Kunden haben wir das erlebt. Und verlassen Sie sich als Schweizer nicht darauf, ausgenommen zu sein: Das EDA führt für Brasilien ausdrücklich einen gültigen Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket als benötigte Dokumente auf. Am sichersten ist ein flexibel umbuchbarer Rückflug, der verfallen darf, sobald Ihr Aufenthalt erteilt ist. Stand: September 2026.
Das Golden Visa ist das brasilianische Investor-Visum durch Immobilienkauf. Mindestinvestition: R$ 1.000.000, gültig im ganzen Land; nur in den Regionen Norte und Nordeste kann der Betrag bis zu 30 Prozent niedriger liegen, also ab R$ 700.000. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und Resolução Normativa 36/2018 des CNIg, Art. 2. Nur urbane, im Grundbuch registrierte Immobilien qualifizieren.
Das Aposentado ist das brasilianische Rentner- und Pensionistenvisum (VITEM XIV). Mindestanforderung: regelmässige Rente oder Pension von ca. US$ 2.000 pro Monat. Gerade für Schweizer Frühpensionierte mit Pensionskasse und AHV ist das oft der einfachste Weg. Keine Mindestaltersgrenze, keine Investition nötig.
União Estável ist die in Brasilien rechtlich anerkannte Lebenspartnerschaft (Código Civil Art. 1.723). Wenn Sie mit einer brasilianischen Person zusammenleben, ist sie der schnellste Weg zum Aufenthaltstitel über Reunião Familiar – und führt nach mindestens 1 Jahr ab unbefristetem Titel zur Einbürgerung (real ca. 3 Jahre Gesamtweg). Beurkundung erfolgt beim Cartório. Seit 2011 auch für gleichgeschlechtliche Paare anerkannt.
Die brasilianische Einbürgerung (Naturalização) kann nach mindestens 4 Jahren mit unbefristetem Aufenthaltstitel beantragt werden (Art. 65 II Lei 13.445/2017). Auf ein Jahr verkürzt sie sich bei Ehe oder união estável mit einer brasilianischen Person und bei einem brasilianischen Kind (Art. 66 II und III Lei 13.445/2017). Bei besonderen Verdiensten oder herausragender fachlicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Eignung sind es zwei Jahre, und darüber entscheidet das Justizministerium im Einzelfall (Decreto 9.199/2017 Art. 236). Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass.
Ja, in den meisten Fällen. Autorização de Residência für Reunião Familiar, união estável, Aposentado und auch das Unternehmer-Visum (Investor in brasilianische Gesellschaft) kann direkt aus Brasilien über die Polícia Federal bzw. das Ministério da Justiça beantragt werden – wir übernehmen die komplette Abwicklung. Beim Golden Visa (Immobilien) ist beides möglich: Einreise mit vorab erteiltem Visum oder Antrag aus Brasilien heraus. Wichtig: Anträge aus Brasilien heraus müssen während Ihres legalen Touristenaufenthalts (90 Tage innerhalb von 180 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich) eingereicht werden. Der Antrag wird protokolliert; auf den Aufenthaltsstatus während der Bearbeitung verlassen Sie sich aber besser nicht – das handhaben die Behördenstellen unterschiedlich. Wir sagen Ihnen vorher, worauf Sie in Ihrem Fall achten müssen, besonders wenn Sie zwischendurch ausreisen wollen.
Das hängt vom Weg, von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und von der Auslastung der Behörde ab. Eine pauschale Zahl nennen wir deshalb nicht – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch ist, sobald wir Ihre Ausgangslage kennen. Mit der Dokumentenbeschaffung (Apostille, beglaubigte Übersetzung) sollten Sie früh beginnen, sie läuft unabhängig vom Antrag.
Ja. Bei praktisch allen Visum-Arten können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und abhängige Kinder über Reunião Familiar mitkommen. Die Familie hängt am Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers und braucht keinen eigenen Einkommens- oder Investment-Nachweis.
Rechtliche Quellen & Stand
Stand dieser Informationen: September 2026.
Primärquellen: Lei 13.445/2017 (Lei de Migração) · Decreto 9.199/2017 · Resolução Normativa 36/2018 des CNIg (Golden Visa) · Resolução Normativa 40 des CNIg (Aposentado) · Código Civil Art. 1.723 ff. (União Estável) · planalto.gov.br · Ministério da Justiça (gov.br/mj).
Hinweis: Brasilianisches Migrationsrecht entwickelt sich laufend. Massgeblich ist immer die Rechtslage zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Welcher Weg zu Ihnen passt, sagen wir Ihnen schriftlich.
Sie schreiben an Selina, nicht an ein Formular. Sie kennt den Weg aus eigener Erfahrung.
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