Investor-Visum Brasilien – Luxusvilla mit Pool im Sonnenuntergang
Investor-Visum · Golden Visa

Golden Visa Brasilien – Aufenthalt durch Immobilieninvestition.

Der direkte Weg zum dauerhaften Aufenthaltstitel für vermögende DACH-Auswanderer: ab 1 Mio BRL Immobilieninvestition in Metropolregionen oder ab 700.000 BRL in Entwicklungsregionen. Realistischer Gesamtweg bis zum brasilianischen Pass: ca. 8 Jahre. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.

1 Mio BRLMindestinvestition Metropole
700k BRLMindestinvestition NE/N
Max. 2 JahreAbwesenheit zulässig
ca. 8 Jahrebis Einbürgerung

Was ist das Golden Visa Brasilien?

Das Golden Visa Brasilien ist das brasilianische Investor-Visum durch Immobilieninvestition. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 (Migrationsgesetz) und die Resolução Normativa Nr. 36/2018 des nationalen Migrationsrats (Conselho Nacional de Imigração, CNIg).

Es richtet sich an vermögende ausländische Privatpersonen, die in Brasilien Immobilien erwerben möchten und parallel ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten wollen. Für viele Schweizer und deutsche Kunden ist es die schnellste und eleganteste Kombination aus Sachwert-Investment und Plan-B-Aufenthalt.

Die Mindestinvestition liegt bei rund 1.000.000 BRL in Metropolregionen (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo, Brasília, Florianópolis) oder bei rund 700.000 BRL in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte und niedrigem HDI (Index der menschlichen Entwicklung) – das betrifft typischerweise Städte im Norden und Nordosten Brasiliens (z.B. Bahia, Pernambuco, Ceará). Nur urbane, im Grundbuch registrierte Immobilien qualifizieren (RN 36/2018, Art. 3) – ländliche Grundstücke und nicht registrierte Immobilien sind ausgeschlossen.

Für wen das Golden Visa passt

Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, ist das Golden Visa wahrscheinlich der eleganteste Weg nach Brasilien.

1 Mio BRL

Investoren in Metropolregion

Sie wollen in Rio de Janeiro, São Paulo, Brasília oder Florianópolis investieren. Mindestinvestition 1.000.000 BRL in eine urbane, im Grundbuch registrierte Immobilie. Ideal für Lifestyle-Investoren mit Bezug zur Stadt.

700k BRL

Investoren in Bahia oder Nordosten

Sie wollen am Atlantik (z.B. Salvador, Recife, Fortaleza, Natal) oder in einer weniger entwickelten Region investieren. Mindestinvestition 700.000 BRL. Häufig kombiniert mit Ferienimmobilie oder Airbnb-Vermietung.

Plan B

Vermögensschutz und Plan B

Sie wollen einen Sachwert ausserhalb Europas und gleichzeitig ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem stabilen, demokratischen Land. Brasilien als Plan B mit Mercosur-Zugang und späterem Pass.

Familie

Familie inklusive

Sie wollen Ehepartner und Kinder mitnehmen. Familie kommt über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mit – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis. Eine Investition reicht für die ganze Familie.

Hinweis: Welche Region und welche Investitionshöhe für Sie konkret sinnvoll ist, hängt von Ihrem Investment-Profil und Lifestyle-Wunsch ab. Wir beraten im Erstgespräch konkret – auch zu Renditechancen, Airbnb-Potenzial und Wertentwicklungs-Aussichten in den verschiedenen Regionen.

Der Weg zum Golden Visa in 5 Schritten

Von der Investitions-Strategie bis zur fertigen Aufenthaltsgenehmigung dauert der gesamte Prozess realistisch 4 bis 6 Monate.

1

Investitions-Strategie

Region wählen, Objekttyp festlegen, Budget und Renditeerwartung klären.

2

Immobilie und Kauf

Suche, Due Diligence (Matrícula), Notarvertrag, Grundbucheintragung.

3

Kapitaltransfer

Überweisung aus dem Ausland, Erfassung beim Banco Central über den Wechselvertrag (Contrato de Câmbio).

4

Visum-Antrag

Antrag mit allen Dokumenten, juristisch begleitet über unser Anwaltsnetzwerk.

5

CRNM und Pass

Termin Polícia Federal, Biometrie, CRNM. Naturalização ab unbefristetem Titel.

Welche Dokumente Sie benötigen

Wir organisieren mit Ihnen alle Dokumente aus Ihrem Herkunftsland und in Brasilien. Apostille, beglaubigte Übersetzung, Banco-Central-Eintragung, Anwaltskoordination – alles aus einer Hand.

Antragsunterlagen Golden Visa

  • Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restlaufzeit)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (apostilliert, übersetzt)
  • Geburtsurkunde (apostilliert, übersetzt)
  • Heiratsurkunde, falls anwendbar (apostilliert, übersetzt)
  • CPF (brasilianische Steuernummer – kostenlos beantragbar)
  • Notarvertrag der Immobilie (Escritura Pública)
  • Grundbuchauszug (Matrícula atualizada)
  • Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) über den Kapitaltransfer aus dem Ausland
  • Bankauszug über den ausländischen Geldtransfer
  • Aktuelles Passfoto
  • Antragsformular (Requerimento)
  • Ggf. Vollmacht (Procuração Pública) bei Remote-Kauf

Wie RioMove Sie begleitet

Das Golden Visa ist juristisch und finanziell der anspruchsvollste Weg. Fehler bei der Banco-Central-Eintragung, eine nicht qualifizierte Immobilie (ländlich, ungeregistriert) oder ein falsch dokumentierter Kapitaltransfer können den gesamten Antrag um Monate verzögern oder zur Ablehnung führen.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung:

  • Investitions-Strategie – welche Region passt zu Ihrem Profil, welcher Objekttyp (Wohnen, Vermietung, Lifestyle), welche Renditeerwartung ist realistisch?
  • Immobiliensuche in Rio de Janeiro, São Paulo, Bahia und weiteren Regionen – mit Fokus auf Golden-Visa-konforme Objekte (urban, registriert, qualifizierter Kaufpreis).
  • Due Diligence über unser Anwaltsnetzwerk – Matrícula im Cartório, ITBI-Status, Lastenfreiheit, Bauzulassung.
  • Kapitaltransfer-Koordination über Wise, Remessa Online oder Bankhaus mit Korrespondenzkonto. Korrekte Erfassung im Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) – visumtaugliche Belege.
  • Notar- und Cartório-Koordination – Escritura Pública, Eintragung im Grundbuch, ITBI-Zahlung.
  • Rechtliche Abwicklung – der Visum-Antrag wird juristisch sauber vorbereitet und eingereicht.
  • Polícia-Federal-Koordination – Terminbuchung, Dokumenten-Check, Nachverfolgung bis zur Ausstellung der CRNM.
  • Familiennachzug parallel – Ehepartner und Kinder über Reunião Familiar im Gesamtpaket.
  • Weg zur Einbürgerung – sobald der Weg zur Naturalização offen ist (mindestens 4 Jahre ab unbefristetem Titel), begleiten wir auf Wunsch direkt weiter.

Alles aus einer Hand, in Deutsch. Sie haben einen Ansprechpartner, von der Erst-Strategie bis zum fertigen Aufenthaltsausweis und zur Schlüsselübergabe.

Wer Sie begleitet

Selina Müller Erne ist Schweizerin und Brasilianerin – Doppelbürgerin. 2024 ist sie mit Mann Nicola und ihren zwei Kindern von der Schweiz nach Rio de Janeiro gezogen. Sie kennt jeden Schritt aus eigener Erfahrung: CPF, Visum, Schule, Wohnung, Bank, Behörden.

Statt Sie an drei verschiedene Anwaltskanzleien, Übersetzungsbüros und Behörden zu verweisen, wickeln wir die komplette Migration für Sie ab. Auf Deutsch, mit unserem Anwaltsnetzwerk im Hintergrund, mit Schweizer Verlässlichkeit. Sie sprechen mit jemandem, der den Weg selbst gegangen ist.

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

★★★★★

„Golden Visa und Schlüssel in nur 3 Monaten. Von der Erstberatung bis zur Übergabe lief alles reibungslos.“

Markus W., 61
★★★★★

„Als alleinstehende Frau war mir Sicherheit wichtig. Selina begleitete jede Besichtigung. Heute lebe ich in Botafogo.“

Susanne R., 52
★★★★★

„Perfekte Ferienwohnung als Kapitalanlage – unter Budget. Der Airbnb läuft mit über 70% Auslastung.“

Peter & Monika L.

Häufige Fragen zum Golden Visa Brasilien

Das Golden Visa ist das brasilianische Investor-Visum für ausländische Personen, die in eine brasilianische Immobilie investieren. Mindestinvestition: rund 1.000.000 BRL in Metropolregionen oder rund 700.000 BRL in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte und niedrigem HDI – das betrifft typischerweise Regionen im Norden und Nordosten Brasiliens. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und Resolução Normativa Nr. 36/2018 des Conselho Nacional de Imigração (CNIg). Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der initial befristete Titel in einen unbefristeten umgewandelt; ab dann sind mindestens 4 weitere Jahre bis zur Einbürgerung nötig.

Die Mindestinvestition hängt von der Region ab: rund 1.000.000 BRL in Metropolregionen (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo, Brasília, Florianópolis) oder rund 700.000 BRL in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte und niedrigem HDI (Index der menschlichen Entwicklung). Letzteres betrifft in der Praxis typischerweise Städte im Norden und Nordosten Brasiliens (z.B. Bahia, Pernambuco, Ceará). Rechtsgrundlage: Resolução Normativa Nr. 36/2018 des CNIg, Art. 3 § 1.

Nur urbane Immobilien, die im Grundbuch (Cartório de Registro de Imóveis) registriert sind. Diese Beschränkung folgt direkt aus RN 36/2018 (Art. 3 verlangt explizit imóvel urbano). Ausgeschlossen sind: ländliche Grundstücke, nicht registrierte Immobilien (Posse ohne Propriedade) und Ferienclub-Anteile. Zusätzlich begrenzt Lei 5.709/1971 generell den Erwerb ländlicher Grundstücke durch Ausländer. Ob bestehende Immobilie, Neubau oder Off-Plan ist möglich – entscheidend ist der nachweisbare Kapitaltransfer und die Eintragung im Grundbuch.

Ja, zwingend. Die Investition muss nachweisbar aus dem Ausland nach Brasilien transferiert werden. Die Erfassung erfolgt über den Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) der ausführenden Bank im System des Banco Central. Bargeld-Käufe oder Überweisungen aus brasilianischen Konten qualifizieren nicht. Wir koordinieren den Transfer über regulierte Kanäle (Wise, Remessa Online, Bankhaus mit Korrespondenzkonto) und stellen sicher, dass die Belege visumtauglich sind.

Nein. Sie können in Ihrem Heimatland leben oder reisen. Rechtlich gilt nur eine Maximalabwesenheit: nach Art. 49 IV Lei 13.445/2017 erlischt der Aufenthaltstitel, wenn Sie 2 Jahre oder länger in Folge ohne triftigen Grund abwesend sind. Ein kurzer Brasilien-Aufenthalt setzt diese Frist zurück – Anwälte empfehlen daher in der Praxis, mindestens alle 2 Jahre für wenige Tage einzureisen. Wer den brasilianischen Pass anstrebt, muss allerdings die Aufenthaltsvoraussetzungen für die Naturalização separat erfüllen (Art. 65 II Lei 13.445/2017).

Ja. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (auf Portugiesisch união estável) und abhängige Kinder können über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mitkommen – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis. Die Familie hängt am Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers.

Realistisch 4 bis 6 Monate vom Erstgespräch bis zur fertigen CRNM. Aufgeteilt in: Immobiliensuche und Reservierung (4 bis 8 Wochen), Due Diligence und Notarvertrag (3 bis 6 Wochen), Eintragung Banco Central (2 bis 4 Wochen), Visum-Antrag und Bearbeitung (8 bis 16 Wochen). Parallel läuft die Dokumentenbeschaffung im Heimatland (Apostille, Übersetzungen).

Ja. Der Immobilienkauf in Brasilien ist remote möglich – mit einer notariell beurkundeten Vollmacht (Procuração Pública), die wir vorbereiten. Sie können den gesamten Kauf von Europa aus abwickeln. Für die biometrische Erfassung bei der Polícia Federal (Ausstellung der CRNM) ist allerdings eine persönliche Anreise notwendig.

Neben Immobilien gibt es weitere Wege zum Investor-Aufenthaltstitel: Investition in ein brasilianisches Unternehmen ab 500.000 BRL (Standard-Investor-Visum, RN 13/2017 CNIg) oder ab 150.000 BRL bei Fokus auf Innovation, Forschung oder Technologie mit Arbeitsplatzschaffung. Diese Wege haben andere Voraussetzungen – wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihr Investment-Profil passt.

Ja. Nach mindestens 4 Jahren mit unbefristetem Aufenthaltstitel können Sie die brasilianische Einbürgerung (auf Portugiesisch Naturalização) beantragen (Art. 65 II Lei 13.445/2017). Da das Golden Visa zunächst für 4 Jahre als befristete Residenz erteilt wird, ergibt sich realistisch ein Gesamtzeitrahmen von ca. 8 Jahren ab Erteilung. Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass. Österreicher brauchen eine Beibehaltungsgenehmigung VOR der Einbürgerung.

Rechtliche Quellen & Stand

Stand dieser Informationen: April 2026.

Primärquellen: Lei 13.445/2017 (Lei de Migração, Migrationsgesetz) · Decreto 9.199/2017 · Resolução Normativa Nr. 36/2018 des CNIg (Investor durch Immobilieninvestition) · Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg (Investor in Unternehmen) · Lei 5.709/1971 (Beschränkung Ausländer-Eigentum bei ländlichen Immobilien) · planalto.gov.br · gov.br/mj.

Hinweis: Brasilianisches Migrationsrecht entwickelt sich laufend. Für Ihre konkrete Situation prüfen wir die aktuelle Rechtslage und die schnellste Variante im Erstgespräch – mit unserem Anwaltsnetzwerk im Rücken.

Vom Visum zum zweiten Pass – realistisch in ca. 8 Jahren

Für viele unserer Investoren ist das Aufenthaltsrecht der erste Schritt – der eigentliche Wert liegt im brasilianischen Pass.

Nach mindestens 4 Jahren ab Umwandlung in einen unbefristeten Aufenthaltstitel können Sie die Einbürgerung (Naturalização) beantragen. Da das Golden Visa zunächst für 4 Jahre befristet erteilt wird, ergibt sich ein realistischer Gesamtzeitrahmen von ca. 8 Jahren ab Erteilung. Was das für ein vermögendes Profil bedeutet:

  • Reisefreiheit: visumfreier Zugang zu rund 170 Ländern, inklusive Schengen, USA-Touristenmodus, Mercosur
  • Sachwert in Hartwährung-Diversifikation: Brasilien-Real ist nicht an Euro oder Dollar gekoppelt – Risikostreuung über Währungsräume
  • Zweite Heimat juristisch: kein Auslieferungsabkommen Brasiliens für eigene Staatsbürger an Drittstaaten
  • Doppelpass erlaubt: Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) anerkennen Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass

Die meisten unserer Golden-Visa-Kunden denken in zwei Phasen: erst die Investition und der Aufenthalt, dann ab Erreichen der Einbürgerungs-Voraussetzungen der Pass. Wir begleiten beide Phasen.

Ihr nächster Schritt

Golden Visa Brasilien – vertrauliches Erstgespräch zu Ihrer Strategie

30 Minuten, per Zoom oder Telefon. Wir prüfen, welche Region und welche Investitionshöhe zu Ihrem Profil passt, welcher Objekttyp Sinn macht und wie ein realistischer Zeitplan aussieht. Vertraulich, auf Augenhöhe, ohne Verkaufsdruck.

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