Investor-Visum Brasilien – Luxusvilla mit Pool im Sonnenuntergang
Investor-Visum · Golden Visa

Golden Visa Brasilien – Aufenthalt durch Immobilieninvestition.

Der direkte Weg zum dauerhaften Aufenthaltstitel für vermögende DACH-Auswanderer: 1 Mio BRL Immobilieninvestition, landesweit – in Norte und Nordeste bis zu 30 Prozent weniger. Bis zur Einbürgerung: realistisch rund acht Jahre, weil das Golden Visa zunächst befristet erteilt wird und nur die unbefristete Zeit zählt. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.

1 Mio BRLMindestinvestition landesweit
ab 700k BRLin Norte und Nordeste
14 TageMindestaufenthalt je 2 Jahre
ab 8 Jahrenbis zur Einbürgerung

Was ist das Golden Visa Brasilien?

Das Golden Visa Brasilien ist das brasilianische Investor-Visum durch Immobilieninvestition. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 (Migrationsgesetz) und die Resolução Normativa Nr. 36/2018 des nationalen Migrationsrats (Conselho Nacional de Imigração, CNIg).

Es richtet sich an vermögende ausländische Privatpersonen, die in Brasilien Immobilien erwerben möchten und parallel ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten wollen. Für viele Schweizer und deutsche Kunden ist es die schnellste und eleganteste Kombination aus Sachwert-Investment und Plan-B-Aufenthalt.

Die Mindestinvestition liegt bei R$ 1.000.000, und dieser Betrag gilt im ganzen Land – auch ausserhalb der grossen Städte. Nur wenn Sie in den Regionen Norte oder Nordeste kaufen (zum Beispiel Bahia, Pernambuco, Ceará), kann der Mindestbetrag bis zu 30 Prozent niedriger liegen, also ab R$ 700.000. Das ist eine Kann-Bestimmung, kein Automatismus. Nur urbane, im Grundbuch registrierte Immobilien qualifizieren (RN 36/2018, Art. 2 caput) – ländliche Grundstücke und nicht registrierte Immobilien sind ausgeschlossen. Mehrere Immobilien dürfen zusammengezählt werden; kaufen Sie zu zweit, muss jeder Miteigentümer den vollen Betrag investieren (Art. 3 § 1). Stand: September 2026.

Für wen das Golden Visa passt

Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, ist das Golden Visa wahrscheinlich der eleganteste Weg nach Brasilien.

1 Mio BRL

Investoren in Metropolregion

Sie wollen in Rio de Janeiro, São Paulo, Brasília oder Florianópolis investieren. Mindestinvestition 1.000.000 BRL in eine urbane, im Grundbuch registrierte Immobilie – dieser Betrag gilt überall ausser in Norte und Nordeste. Ideal für Lifestyle-Investoren mit Bezug zur Stadt.

700k BRL

Investoren in Bahia oder Nordosten

Sie wollen am Atlantik investieren, zum Beispiel in Salvador, Recife, Fortaleza oder Natal. In den Regionen Norte und Nordeste kann der Mindestbetrag bis zu 30 Prozent niedriger liegen, also ab 700.000 BRL. Häufig kombiniert mit Ferienimmobilie oder Airbnb-Vermietung. Ob Kurzzeitvermietung im jeweiligen Condomínio zulässig ist, prüfen wir vor dem Kauf.

Plan B

Sachwert und Plan B

Sie wollen einen Sachwert ausserhalb Europas und gleichzeitig ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem stabilen, demokratischen Land. Brasilien als Plan B mit Mercosur-Zugang und späterem Pass.

Familie

Familie inklusive

Sie wollen Ehepartner und Kinder mitnehmen. Familie kommt über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mit – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis. Eine Investition reicht für die ganze Familie.

Hinweis: Welche Region und welche Investitionshöhe für Sie konkret sinnvoll ist, hängt von Ihrem Investment-Profil und Lifestyle-Wunsch ab. Wir ordnen das für Sie ein – Lage, Objekttyp und wie gut sich eine Immobilie in der jeweiligen Region vermieten lässt.

Der Weg zum Golden Visa in 5 Schritten

Von der Investitions-Strategie bis zur fertigen Aufenthaltsgenehmigung hängt die Dauer von der Immobiliensuche und von der Bearbeitung durch die Behörde ab.

1

Investitions-Strategie

Region wählen, Objekttyp festlegen, Budget und Nutzungsziel klären.

2

Immobilie und Kauf

Suche, Due Diligence (Matrícula), Notarvertrag, Grundbucheintragung.

3

Kapitaltransfer

Überweisung aus dem Ausland, Erfassung beim Banco Central über den Wechselvertrag (Contrato de Câmbio).

4

Visum-Antrag

Antrag mit allen Dokumenten, juristisch sauber vorbereitet und eingereicht.

5

CRNM und Pass

Termin Polícia Federal, Biometrie, CRNM. Naturalização ab unbefristetem Titel.

Welche Dokumente Sie benötigen

Wir organisieren mit Ihnen alle Dokumente aus Ihrem Herkunftsland und in Brasilien. Apostille, beglaubigte Übersetzung, Banco-Central-Eintragung, Anwaltskoordination – alles aus einer Hand.

Antragsunterlagen Golden Visa

  • Gültiger Reisepass (6 Monate Restlaufzeit empfohlen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (apostilliert, übersetzt)
  • Geburtsurkunde (apostilliert, übersetzt)
  • Heiratsurkunde, falls anwendbar (apostilliert, übersetzt)
  • CPF (brasilianische Steuernummer – kostenlos beantragbar)
  • Notarvertrag der Immobilie (Escritura Pública)
  • Grundbuchauszug (Matrícula atualizada)
  • Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) über den Kapitaltransfer aus dem Ausland
  • Bankauszug über den ausländischen Geldtransfer
  • Aktuelles Passfoto
  • Antragsformular (Requerimento)
  • Ggf. Vollmacht (Procuração Pública) für Verträge vor Ort, etwa Strom, Gas oder Internet

Wie RioMove Sie begleitet

Das Golden Visa ist juristisch und finanziell der anspruchsvollste Weg. Fehler bei der Banco-Central-Eintragung, eine nicht qualifizierte Immobilie (ländlich, nicht eingetragen) oder ein falsch dokumentierter Kapitaltransfer können den gesamten Antrag um Monate verzögern oder zur Ablehnung führen.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung:

  • Investitions-Strategie – welche Region passt zu Ihrem Profil, welcher Objekttyp (Wohnen, Vermietung, Lifestyle), wie gut lässt sich das Objekt vermieten?
  • Immobiliensuche in Rio de Janeiro, São Paulo, Bahia und weiteren Regionen – mit Fokus auf Golden-Visa-konforme Objekte (urban, registriert, qualifizierter Kaufpreis).
  • Due Diligence – Matrícula im Cartório, ITBI-Status, Lastenfreiheit, Bauzulassung.
  • Kapitaltransfer-Koordination über eine beim Banco Central zugelassene oder registrierte Institution. Entscheidend ist nicht der Weg, sondern der Beleg: Der Transfer muss einen Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) erzeugen – eine gewöhnliche Auslandsüberweisung tut das nicht.
  • Notar- und Cartório-Koordination – Escritura Pública, Eintragung im Grundbuch, ITBI-Zahlung.
  • Rechtliche Abwicklung – der Visum-Antrag wird juristisch sauber vorbereitet und eingereicht.
  • Polícia-Federal-Koordination – Terminbuchung, Dokumenten-Check, Nachverfolgung bis zur Ausstellung der CRNM.
  • Familiennachzug parallel – Ehepartner und Kinder über Reunião Familiar im Gesamtpaket.
  • Weg zur Einbürgerung – sobald der Weg zur Naturalização offen ist (mindestens 4 Jahre ab unbefristetem Titel), begleiten wir auf Wunsch direkt weiter.

Alles aus einer Hand, auf Deutsch. Sie haben einen Ansprechpartner, von der Erst-Strategie bis zum fertigen Aufenthaltsausweis und zur Schlüsselübergabe.

Wer Sie begleitet

Selina Müller Erne ist Schweizerin und Brasilianerin – Doppelbürgerin. 2024 ist sie mit Mann Nicola und ihren zwei Kindern von der Schweiz nach Rio de Janeiro gezogen. Sie kennt jeden Schritt aus eigener Erfahrung: CPF, Visum, Schule, Wohnung, Bank, Behörden.

Statt Sie an drei verschiedene Anwaltskanzleien, Übersetzungsbüros und Behörden zu verweisen, wickeln wir die komplette Migration für Sie ab. Auf Deutsch, aus einer Hand, mit Schweizer Verlässlichkeit. Sie sprechen mit jemandem, der den Weg selbst gegangen ist.

Häufige Fragen zum Golden Visa Brasilien

Das Golden Visa ist das brasilianische Investor-Visum für ausländische Personen, die in eine brasilianische Immobilie investieren. Mindestinvestition: R$ 1.000.000 – dieser Betrag gilt im ganzen Land. Nur in den Regionen Norte und Nordeste kann der Mindestbetrag bis zu 30 Prozent niedriger liegen, also ab R$ 700.000. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und Resolução Normativa Nr. 36/2018 des Conselho Nacional de Imigração (CNIg). Der zunächst auf 4 Jahre befristete Titel kann danach auf Antrag und bei fortbestehender Investition in einen unbefristeten geändert werden. Ab dann sind in der Regel 4 weitere Jahre bis zur Einbürgerung nötig (Lei 13.445/2017 Art. 65 II); mit brasilianischem Ehe- oder Lebenspartner oder brasilianischem Kind verkürzt sich das auf 1 Jahr (Art. 66 II und III).

R$ 1.000.000, und dieser Betrag gilt im ganzen Land – auch ausserhalb der Metropolen. Nur wenn Sie in den Regionen Norte oder Nordeste kaufen (zum Beispiel Bahia, Pernambuco, Ceará), kann der Mindestbetrag bis zu 30 Prozent niedriger liegen, also ab R$ 700.000. Mehrere Immobilien dürfen zusammengezählt werden. Kaufen Sie zu zweit, muss jeder Miteigentümer den vollen Betrag investieren. Finanzieren können Sie nur den Teil, der über R$ 1.000.000 hinausgeht. Rechtsgrundlage: Resolução Normativa Nr. 36/2018 des CNIg, Art. 2 caput, Art. 2 § 1 und Art. 3 §§ 1 und 2, in der Fassung der RN 46/2021 und RN 49/2024. Stand: September 2026.

Nur urbane Immobilien, die im Grundbuch (Cartório de Registro de Imóveis) registriert sind. Diese Beschränkung folgt direkt aus RN 36/2018 (Art. 2 caput verlangt ausdrücklich eine Immobilie in área urbana). Ausgeschlossen sind: ländliche Grundstücke, nicht registrierte Immobilien (Posse ohne Propriedade) und Ferienclub-Anteile. Zusätzlich begrenzt Lei 5.709/1971 generell den Erwerb ländlicher Grundstücke durch Ausländer. Bestehende Immobilie, Neubau oder Off-Plan – alles ist möglich. Entscheidend sind der nachweisbare Kapitaltransfer und die Eintragung im Grundbuch.

Ja, zwingend. Die Investition muss nachweisbar aus dem Ausland nach Brasilien transferiert werden. Die Erfassung erfolgt über den Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) der ausführenden Bank im System des Banco Central. Bargeld-Käufe oder Überweisungen aus brasilianischen Konten qualifizieren nicht. Entscheidend ist dabei nicht der Weg, sondern der Beleg: Der Transfer muss über eine beim Banco Central zugelassene oder registrierte Institution laufen und einen Contrato de Câmbio erzeugen. Eine gewöhnliche Auslandsüberweisung tut das nicht. Wir koordinieren den Transfer so, dass die Belege für den Antrag taugen.

Nein, Sie müssen nicht dauerhaft in Brasilien wohnen. Aber es gibt eine feste Anwesenheitspflicht, und sie ist strenger als die allgemeine Regel: Als Immobilien-Investor müssen Sie sich in jedem Zweijahreszeitraum mindestens 14 Tage in Brasilien aufhalten – am Stück oder verteilt, gezählt ab Ihrer Registrierung bei der Polícia Federal (RN 36/2018 Art. 6 in der Fassung der RN 46/2021). Wer diese 14 Tage einhält, verliert den Aufenthalt nicht wegen Abwesenheit (Decreto 9.199/2017 Art. 135 III). Wer sie versäumt, muss den Aufenthalt neu beantragen. Wer den brasilianischen Pass anstrebt, muss die Aufenthaltsvoraussetzungen für die Naturalização zusätzlich erfüllen. Stand: September 2026.

Ja. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (auf Portugiesisch união estável) und abhängige Kinder können über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mitkommen – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis. Die Familie hängt am Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers: Solange dieser befristet ist, endet der Titel der Familie am selben Tag. Erst mit der Umwandlung in den unbefristeten Aufenthalt wird auch er unbefristet, und dafür braucht es einen eigenen Antrag (Decreto 9.199/2017, Art. 153 § 4 und § 5). Wichtig für Paare: Kaufen Sie die Immobilie gemeinsam, muss jeder Miteigentümer den vollen Mindestbetrag investieren. Günstiger ist meist, dass einer investiert und der andere über den Familiennachzug mitkommt.

Die Dauer hängt von der Immobiliensuche, der Due Diligence und der Bearbeitung durch die Behörde ab. Eine pauschale Zahl nennen wir deshalb nicht. Parallel läuft die Dokumentenbeschaffung im Heimatland (Apostille, Übersetzungen).

Vieles geht aus der Ferne. Suche, Besichtigung und Prüfung der Immobilie organisieren wir für Sie, dafür müssen Sie nicht in Brasilien sein. Ob auch die Beurkundung beim Notar ohne Ihre Anwesenheit möglich ist, klären wir im Einzelfall. Für die Registrierung bei der Polícia Federal, bei der Ihre Fingerabdrücke erfasst werden und aus der später Ihr Ausländerausweis (CRNM) entsteht, müssen Sie persönlich nach Brasilien reisen. Stand: Oktober 2026.

Neben Immobilien gibt es weitere Wege zum Investor-Aufenthaltstitel: Investition in ein brasilianisches Unternehmen ab 500.000 BRL (Standard-Investor-Visum, RN 13/2017 CNIg) oder ab 150.000 BRL bei Fokus auf Innovation oder Forschung – das ist eine Ermessensentscheidung des Ministeriums, kein Anspruch. Diese Wege haben andere Voraussetzungen – wir prüfen für Sie, was für Ihr Investment-Profil passt.

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz verlangt vier Jahre Aufenthalt, dazu Portugiesischkenntnisse und ein sauberes Strafregister (Art. 65 Lei 13.445/2017, Stand: September 2026). Gezählt wird nur die Zeit ab dem unbefristeten Titel (Decreto 9.199/2017, Art. 221) – da das Golden Visa zunächst für vier Jahre befristet erteilt wird, sind Sie realistisch nach rund acht Jahren antragsberechtigt; die Bearbeitungszeit kommt danach noch dazu. Ob die befristeten Jahre mitzählen, wird vor brasilianischen Gerichten unterschiedlich entschieden. Schneller geht es mit brasilianischem Ehe- oder Lebenspartner oder brasilianischem Kind – dann verkürzt sich die Frist nach dem unbefristeten Titel auf ein Jahr. Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass. Österreicher brauchen eine Beibehaltungsgenehmigung, die vor dem Erwerb bewilligt sein muss und nur in bestimmten Fällen erteilt wird.

Rechtliche Quellen & Stand

Stand dieser Informationen: September 2026.

Primärquellen: Lei 13.445/2017 (Lei de Migração, Migrationsgesetz) · Decreto 9.199/2017 · Resolução Normativa Nr. 36/2018 des CNIg (Investor durch Immobilieninvestition) · Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg (Investor in Unternehmen) · Lei 5.709/1971 (Beschränkung Ausländer-Eigentum bei ländlichen Immobilien) · planalto.gov.br · gov.br/mj.

Hinweis: Brasilianisches Migrationsrecht entwickelt sich laufend. Massgeblich ist immer die Rechtslage zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Vom Visum zum zweiten Pass – womit Sie zeitlich rechnen müssen

Für viele unserer Investoren ist das Aufenthaltsrecht der erste Schritt – der eigentliche Wert liegt im brasilianischen Pass.

Für die Einbürgerung (Naturalização) verlangt das Gesetz vier Jahre Aufenthalt, dazu Portugiesischkenntnisse und ein sauberes Strafregister (Art. 65 Lei 13.445/2017, Stand: September 2026). Gezählt wird dabei nur die Zeit ab dem unbefristeten Titel (Decreto 9.199/2017, Art. 221). Weil das Golden Visa zunächst auf vier Jahre befristet erteilt wird und der Wechsel auf unbefristet ein eigener Antrag ist, sind Sie realistisch nach rund acht Jahren antragsberechtigt – die Bearbeitungszeit kommt danach noch dazu. Ob die befristeten Jahre mitzählen, wird vor brasilianischen Gerichten unterschiedlich entschieden; darauf planen wir nicht. Deutlich schneller geht es, wenn ein brasilianischer Ehe- oder Lebenspartner oder ein brasilianisches Kind dazukommt – dann verkürzt sich die Frist nach dem unbefristeten Titel auf ein Jahr. Was der Pass für ein vermögendes Profil bedeutet:

  • Reisefreiheit: visumfreier Zugang zu rund 170 Ländern, inklusive Schengen und Mercosur
  • Sachwert in einer anderen Währung: Der brasilianische Real ist nicht an Euro oder Dollar gekoppelt
  • Doppelpass erlaubt: Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) anerkennen Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass. Österreicher brauchen eine Beibehaltungsgenehmigung, die vor der Einbürgerung bewilligt sein muss

Die meisten unserer Golden-Visa-Kunden denken in zwei Phasen: erst die Investition und der Aufenthalt, dann ab Erreichen der Einbürgerungs-Voraussetzungen der Pass. Wir begleiten beide Phasen.

Ihr nächster Schritt

Golden Visa Brasilien – vertrauliche Einordnung Ihrer Strategie

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