Unternehmer-Visum Brasilien – Geschäftspartner arbeiten mit Laptop und Tablet
Investor-Visum · Unternehmen

Unternehmer-Visum Brasilien – Firmengründung als Weg zum Aufenthalt.

Statt nur auszuwandern, bauen Sie etwas auf – das Unternehmen wird zur Grundlage Ihres Aufenthalts. Für Selbständige, Gründer und Investoren aus DACH: 500.000 BRL Unternehmensinvestition, bei Innovations- oder Forschungsfokus unter Umständen weniger. Der Aufenthalt wird hier von Anfang an unbefristet erteilt – realistischer Gesamtweg bis zum brasilianischen Pass: rund vier bis fünf Jahre. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.

500.000 BRLStandard-Investition
150.000 BRLInnovation/Tech (Ermessen)
Unbefristetab Erteilung
ab 4 Jahrenbis zur Einbürgerung

Was ist das Unternehmer-Visum Brasilien?

Das Unternehmer-Visum Brasilien ist das brasilianische Investor-Visum für ausländische Personen, die in ein bestehendes oder neues brasilianisches Unternehmen investieren. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 (Migrationsgesetz) und die Resolução Normativa Nr. 13/2017 des nationalen Migrationsrats (Conselho Nacional de Imigração, CNIg).

Es richtet sich an Selbständige, Unternehmer und Gründer, die in Brasilien wirtschaftlich aktiv werden möchten – sei es durch Übernahme einer bestehenden Gesellschaft, durch Kapitalbeteiligung oder durch komplette Neugründung. Es gibt drei Wege:

  • Als Investor: Investition von 500.000 BRL in ein brasilianisches Unternehmen (RN 13/2017).
  • Innovation und Forschung: Ein Betrag unter 500.000 BRL, mindestens jedoch 150.000 BRL, ist möglich, wenn das Unternehmen in Innovation oder in wissenschaftliche beziehungsweise technologische Forschung investiert. Das ist eine Ermessensentscheidung des Ministeriums, kein Anspruch – wir prüfen vorab, ob Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt.
  • Als Geschäftsführer einer ausländischen Gesellschaft: Das ist ein anderer Weg (RN 11/2017) – 600.000 BRL ohne Arbeitsplatz-Auflage oder 150.000 BRL mit der Auflage, binnen zwei Jahren nach Gründung mindestens zehn Arbeitsplätze zu schaffen. Beide Beträge gelten je entsandter Führungskraft – wer zwei Geschäftsführer entsendet, braucht den Betrag zweimal. Das Kapital muss dabei von der ausländischen Gesellschaft kommen.

Für DACH-Kunden ist es besonders interessant, wenn das Geschäftsmodell ohnehin auf Brasilien ausgerichtet ist (z.B. Beratung, Software, FinTech, Tourismus, Handel) und wenn die Aufenthaltsstrategie aktiv mit dem Unternehmen verbunden sein soll.

Für wen das Unternehmer-Visum passt

Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, ist das Unternehmer-Visum wahrscheinlich der richtige Weg.

500k BRL

Standard-Unternehmer

Sie investieren ab 500.000 BRL in ein bestehendes brasilianisches Unternehmen oder gründen eine eigene LTDA. Klassisch für Beratungs-, Handels-, Gastronomie- oder Service-Geschäfte. Ohne Pflicht zur Arbeitsplatzschaffung in dieser Variante.

150k BRL

Tech/Innovation-Gründer

Sie gründen ein Software-, FinTech-, Biotech-, AgriTech-, EduTech- oder vergleichbares Innovations-Unternehmen. Dann ist ein Betrag unter 500.000 BRL möglich, mindestens jedoch 150.000 BRL – das entscheidet das Ministerium im Einzelfall, und Sie müssen die Innovations- oder Forschungstätigkeit nachweisen.

Filiale

Brasilien-Filiale eines DACH-Unternehmens

Sie haben bereits ein Unternehmen in der Schweiz, Deutschland oder Österreich und wollen eine brasilianische Tochtergesellschaft aufbauen. Investition aus dem Mutterunternehmen ist anrechenbar.

Familie

Familie inklusive

Sie wollen Ehepartner und Kinder mitnehmen. Familie kommt über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mit – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis. Eine Investition reicht für die ganze Familie.

Hinweis: Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Investitionssumme und Ihrer Bereitschaft zur Arbeitsplatzschaffung ab. Wir koordinieren die Wahl von Standort, Gesellschaftsform (LTDA, SA) und Steuerregime (Simples Nacional, Lucro Presumido, Lucro Real) mit einem brasilianischen Steuerberater.

Der Weg zum Unternehmer-Visum in 5 Schritten

Von der Geschäftsstrategie bis zur fertigen Aufenthaltsgenehmigung führen mehrere Schritte, die aufeinander aufbauen. Wie lange das in Ihrem Fall dauert, sagen wir Ihnen, sobald wir Ihre Ausgangslage kennen.

1

Strategie

Variante festlegen, Investitionshöhe, Geschäftsmodell, Standort.

2

Firmengründung

Brasilianische Gesellschaft (LTDA/SA), Steuernummer (CNPJ), Stadt-Registrierung (Inscrição Municipal).

3

Kapitaltransfer registrieren

Überweisung aus dem Ausland, Eintragung der Auslandsinvestition (RDE-IED) bei der brasilianischen Zentralbank.

4

Antrag stellen

Mit vorab erteiltem Visum ODER aus Brasilien heraus – die Abwicklung übernehmen wir.

5

CRNM und Pass

Einreise, Termin bei der Behörde, Aufenthaltsausweis (CRNM). Einbürgerung (Naturalização) ab unbefristetem Titel.

Welche Dokumente Sie benötigen

Wir organisieren mit Ihnen alle Dokumente aus Ihrem Herkunftsland und in Brasilien. Apostille, beglaubigte Übersetzung, Firmengründung, Banco-Central-Eintragung, Anwaltskoordination – alles aus einer Hand.

Antragsunterlagen Unternehmer-Visum

  • Gültiger Reisepass (6 Monate Restlaufzeit empfohlen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (apostilliert, übersetzt)
  • Geburtsurkunde (apostilliert, übersetzt)
  • Heiratsurkunde – nur falls Familiennachzug (apostilliert, übersetzt)
  • Aktuelles Passfoto
  • CPF (brasilianische Steuernummer)
  • Gesellschaftsvertrag (Contrato Social) der brasilianischen LTDA/SA
  • Steuernummer-Nachweis (CNPJ) vom brasilianischen Steueramt (Receita Federal)
  • Eintragung im Handelsregister (Junta Comercial)
  • Stadt-Registrierung (Inscrição Municipal); Landes-Registrierung (Inscrição Estadual) nur bei Handel/Industrie
  • Wechselvertrag der Bank (Contrato de Câmbio) über den Kapitaltransfer
  • Auslandsinvestitions-Registrierung bei der brasilianischen Zentralbank (RDE-IED)
  • Nachweis der Mittelherkunft (Kontoauszüge, Verkaufsverträge, Steuerbescheid)
  • Eigenerklärungen: keine Vorstrafen + Investitionsverpflichtung (Declarações)
  • Gesellschafterbeschluss (Ata) zur Bestellung als Geschäftsführer
  • Geschäftsplan auf Portugiesisch (Plano de Negócios)
  • Bei Innovation/Forschung: Nachweis der Innovations- oder Forschungstätigkeit (etwa Förderung durch eine staatliche Innovationsinstitution oder Aufnahme in einen brasilianischen Startup-Accelerator)
  • Antragsformular

Hinweis: Der Antrag aus DACH und der Antrag aus Brasilien heraus (Transformação) haben leicht unterschiedliche Anforderungen – wir prüfen Ihren konkreten Fall.

Wie RioMove Sie begleitet

Das Unternehmer-Visum ist juristisch der komplexeste Visa-Weg, weil es zwei Welten verbindet: brasilianisches Gesellschafts- und Steuerrecht plus Migrationsrecht. Fehler in der Firmengründung, beim Steuerregime oder beim Banco-Central-Nachweis können den Antrag um Monate verzögern oder zur Ablehnung führen.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung:

  • Geschäftsstrategie – welche Variante (Standard 500k oder Tech 150k), welche Gesellschaftsform (LTDA/SA), welcher Standort, welches Steuerregime?
  • Firmengründung komplett koordiniert – Gesellschaftsvertrag (Contrato Social), Handelsregister (Junta Comercial), Steuernummer (CNPJ), Stadt- und Landes-Registrierung (Inscrição Municipal/Estadual).
  • Kapitaltransfer-Koordination über eine für den Devisenhandel zugelassene Bank. Nur ein Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) einer bei der brasilianischen Zentralbank zugelassenen Institution gilt als Investitionsnachweis – eine gewöhnliche Auslandsüberweisung genügt nicht. Wir stimmen Reihenfolge und Klassifizierung vorher ab.
  • Geschäftsplan auf Portugiesisch – sowohl für die Behörde als auch fundiert für den brasilianischen Markt.
  • Antrags-Koordination – Vorbereitung des Antrags, Terminbuchung, Nachverfolgung bis zur Visum-Ausstellung.
  • Behördenkoordination – nach Einreise: Terminbuchung, Dokumenten-Check, Nachverfolgung bis zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises (CRNM).
  • Familiennachzug parallel – Ehepartner und Kinder über Reunião Familiar im Gesamtpaket.
  • Weg zur Einbürgerung – sobald der Weg zur Naturalização offen ist (vier Jahre Aufenthalt, wobei nach der Verordnung nur Zeiten mit unbefristetem Titel zählen), begleiten wir auf Wunsch direkt weiter.

Alles aus einer Hand, auf Deutsch. Sie haben einen Ansprechpartner, von der Erst-Strategie bis zum operativen Geschäft.

Wer Sie begleitet

Selina Müller Erne ist Schweizerin und Brasilianerin – Doppelbürgerin. 2024 ist sie mit Mann Nicola und ihren zwei Kindern von der Schweiz nach Rio de Janeiro gezogen. Sie kennt jeden Schritt aus eigener Erfahrung: CPF, Visum, Schule, Wohnung, Bank, Behörden.

Statt Sie an drei verschiedene Anwaltskanzleien, Übersetzungsbüros und Behörden zu verweisen, wickeln wir die komplette Migration für Sie ab. Auf Deutsch, aus einer Hand, mit Schweizer Verlässlichkeit. Sie sprechen mit jemandem, der den Weg selbst gegangen ist.

Häufige Fragen zum Unternehmer-Visum Brasilien

Das Unternehmer-Visum ist das brasilianische Investor-Visum für ausländische Personen, die in ein brasilianisches Unternehmen investieren oder eine Gesellschaft in Brasilien gründen. Mindestinvestition: 500.000 BRL als Investor. Bei Fokus auf Innovation, Forschung oder Technologie ist ein niedrigerer Betrag möglich, mindestens jedoch 150.000 BRL – das entscheidet das Ministerium im Einzelfall. Die Aufenthaltsgenehmigung wird hier von Anfang an unbefristet erteilt. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg.

Als Investor liegt der Regelbetrag bei 500.000 BRL Investition in ein bestehendes oder neues brasilianisches Unternehmen (RN 13/2017). Investiert das Unternehmen in Innovation oder Forschung, ist ein niedrigerer Betrag möglich, mindestens jedoch 150.000 BRL. Das ist eine Ermessensentscheidung des Ministeriums, kein Anspruch – und die Branche allein genügt nicht: Das Zielunternehmen muss zusätzlich eine konkrete Bedingung erfüllen, etwa eine Förderung durch eine staatliche Innovationsinstitution oder die Aufnahme in einen brasilianischen Startup-Accelerator. Wer als Geschäftsführer für eine ausländische Gesellschaft kommt, fällt unter RN 11/2017: dort sind es 600.000 BRL ohne Arbeitsplatz-Auflage oder 150.000 BRL mit der Auflage, binnen zwei Jahren nach Gründung mindestens zehn Arbeitsplätze zu schaffen – jeweils je entsandter Führungskraft, nicht je Unternehmen. Quelle: RN 11/2017 in der Fassung der Resolução CNIG/MJSP Nr. 49/2024, Art. 2. Stand: September 2026.

Sie können mit einem vorab erteilten Einreisevisum kommen oder die Autorização de Residência direkt aus Brasilien heraus beantragen. Welcher Weg besser passt, hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Ja. Die brasilianische Gesellschaft (typischerweise LTDA oder SA) muss vor dem Visum-Antrag gegründet sein: Gesellschaftsvertrag, Junta Comercial, CNPJ bei der Receita Federal, Inscrição Municipal/Estadual. Eine Procuração Pública ermöglicht die Gründung remote – ohne persönliche Anreise.

Die Vorschrift spricht von Investitionen in Innovation sowie in wissenschaftliche oder technologische Forschung. In der Praxis fallen darunter typischerweise Software, IT-Services, Biotech, FinTech, AgriTech, EduTech, CleanTech und vergleichbare Geschäftsmodelle (keine abschliessende Liste). Wichtig: Der niedrigere Betrag ist kein Anspruch, sondern eine Ermessensentscheidung des Ministeriums, und die Innovations- oder Forschungstätigkeit muss nachgewiesen werden. Bei einer reinen Solo-Beratung trägt dieser Weg meist nicht.

Nicht zwingend. Rechtlich gilt nur eine Maximalabwesenheit: Der Aufenthaltstitel kann verloren gehen, wenn Sie länger als zwei Jahre ohne triftigen Grund abwesend sind (Decreto 9.199/2017, Art. 135 III). Wer aber ein Unternehmen aktiv führt, ist in der Praxis oft vor Ort. Für den brasilianischen Pass gelten zusätzlich die Aufenthaltsvoraussetzungen für die Naturalização: vier Jahre Aufenthalt (Lei 13.445/2017 Art. 65 II). Dass dafür nur Zeiten mit unbefristetem Titel zählen, steht in der Ausführungsverordnung (Decreto 9.199/2017 Art. 221) und wird vor Gericht unterschiedlich beurteilt.

Ja. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (auf Portugiesisch união estável) und abhängige Kinder können über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mitkommen – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis.

Das hängt davon ab, wie schnell die Firmengründung, der Kapitaltransfer und die Bearbeitung bei der Behörde vorangehen. Eine pauschale Zahl nennen wir deshalb nicht – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch ist, sobald wir Ihre Ausgangslage kennen. Mit der Dokumentenbeschaffung (Apostille, beglaubigte Übersetzung) sollten Sie früh beginnen, sie läuft unabhängig vom Antrag.

Ja, nach mindestens 4 Jahren mit unbefristetem Aufenthaltstitel (Art. 65 II Lei 13.445/2017). Da die Aufenthaltsgenehmigung auf diesem Weg von Anfang an unbefristet erteilt wird, läuft die Frist ab der Registrierung – realistisch rund vier bis fünf Jahre. Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass. Österreicher brauchen eine Beibehaltungsgenehmigung VOR der Einbürgerung.

Golden Visa = Investition in Immobilien: R$ 1.000.000, landesweit gültig, nur in den Regionen Norte und Nordeste bis zu 30 Prozent weniger (RN 36/2018 idF RN 46/2021 und RN 49/2024). Unternehmer-Visum = Investition in ein Unternehmen oder Firmengründung (500.000 BRL als Investor, unter Umständen weniger bei Innovation, RN 13/2017). Beim Golden Visa muss die Immobilie gehalten werden und Sie müssen sich je Zweijahreszeitraum mindestens 14 Tage in Brasilien aufhalten; beim Unternehmer-Visum muss das Geschäft tatsächlich operativ tätig sein.

Rechtliche Quellen & Stand

Stand dieser Informationen: September 2026.

Primärquellen: Lei 13.445/2017 (Lei de Migração, Migrationsgesetz) · Decreto 9.199/2017 · Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg (Investor in Unternehmen) · Resolução Normativa Nr. 36/2018 des CNIg (Investor durch Immobilien) · planalto.gov.br · gov.br/mj.

Hinweis: Brasilianisches Migrationsrecht entwickelt sich laufend. Massgeblich ist immer die Rechtslage zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

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