Unternehmer-Visum Brasilien – Firmengründung als Weg zum Aufenthalt.
Statt nur auszuwandern, bauen Sie etwas auf – das Unternehmen wird zur Grundlage Ihres Aufenthalts. Für Selbständige, Gründer und Investoren aus DACH: ab 500.000 BRL Unternehmensinvestition oder ab 150.000 BRL bei Innovations-/Forschungsfokus. Realistischer Gesamtweg bis zum brasilianischen Pass: ca. 6 Jahre. Wir übernehmen die komplette Abwicklung.
Was ist das Unternehmer-Visum Brasilien?
Das Unternehmer-Visum Brasilien ist das brasilianische Investor-Visum für ausländische Personen, die in ein bestehendes oder neues brasilianisches Unternehmen investieren. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 (Migrationsgesetz) und die Resolução Normativa Nr. 13/2017 des nationalen Migrationsrats (Conselho Nacional de Imigração, CNIg).
Es richtet sich an Selbständige, Unternehmer und Gründer, die in Brasilien wirtschaftlich aktiv werden möchten – sei es durch Übernahme einer bestehenden Gesellschaft, durch Kapitalbeteiligung oder durch komplette Neugründung. Es gibt zwei Varianten:
- Standard: Investition ab 500.000 BRL in ein brasilianisches Unternehmen (RN 13/2017, Art. 5 I).
- Innovation/Forschung: Investition ab 150.000 BRL – mit der Verpflichtung, in den 2 Jahren nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung mindestens 10 neue Arbeitsplätze in Brasilien zu schaffen (RN 13/2017, Art. 5 II).
Für DACH-Kunden ist es besonders interessant, wenn das Geschäftsmodell ohnehin auf Brasilien ausgerichtet ist (z.B. Beratung, Software, FinTech, Tourismus, Handel) und wenn die Aufenthaltsstrategie aktiv mit dem Unternehmen verbunden sein soll.
Für wen das Unternehmer-Visum passt
Wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft, ist das Unternehmer-Visum wahrscheinlich der richtige Weg.
Standard-Unternehmer
Sie investieren ab 500.000 BRL in ein bestehendes brasilianisches Unternehmen oder gründen eine eigene LTDA. Klassisch für Beratungs-, Handels-, Gastronomie- oder Service-Geschäfte. Ohne Pflicht zur Arbeitsplatzschaffung in dieser Variante.
Tech/Innovation-Gründer
Sie gründen ein Software-, FinTech-, Biotech-, AgriTech-, EduTech- oder vergleichbares Innovations-Unternehmen. Ab 150.000 BRL möglich – aber mit Verpflichtung, in 2 Jahren mindestens 10 Arbeitsplätze zu schaffen.
Brasilien-Filiale eines DACH-Unternehmens
Sie haben bereits ein Unternehmen in der Schweiz, Deutschland oder Österreich und wollen eine brasilianische Tochtergesellschaft aufbauen. Investition aus dem Mutterunternehmen ist anrechenbar.
Familie inklusive
Sie wollen Ehepartner und Kinder mitnehmen. Familie kommt über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mit – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis. Eine Investition reicht für die ganze Familie.
Hinweis: Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Investitionssumme und Ihrer Bereitschaft zur Arbeitsplatzschaffung ab. Wir klären das im Erstgespräch konkret und beraten zu Standortwahl, Gesellschaftsform (LTDA, SA) und Steuerregime (Simples Nacional, Lucro Presumido, Lucro Real).
Der Weg zum Unternehmer-Visum in 5 Schritten
Von der Geschäftsstrategie bis zur fertigen Aufenthaltsgenehmigung dauert der gesamte Prozess realistisch 5 bis 7 Monate.
Strategie
Variante festlegen, Investitionshöhe, Geschäftsmodell, Standort.
Firmengründung
Brasilianische Gesellschaft (LTDA/SA), Steuernummer (CNPJ), Stadt-Registrierung (Inscrição Municipal).
Kapitaltransfer registrieren
Überweisung aus dem Ausland, Eintragung der Auslandsinvestition (RDE-IED) bei der brasilianischen Zentralbank.
Antrag stellen
Beim Konsulat im Heimatland ODER aus Brasilien heraus über unser Anwaltsnetzwerk.
CRNM und Pass
Einreise, Termin bei der Bundespolizei (Polícia Federal), Aufenthaltsausweis (CRNM). Einbürgerung (Naturalização) ab unbefristetem Titel.
Welche Dokumente Sie benötigen
Wir organisieren mit Ihnen alle Dokumente aus Ihrem Herkunftsland und in Brasilien. Apostille, beglaubigte Übersetzung, Firmengründung, Banco-Central-Eintragung, Anwaltskoordination – alles aus einer Hand.
Antragsunterlagen Unternehmer-Visum
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restlaufzeit)
- Polizeiliches Führungszeugnis (apostilliert, übersetzt)
- Geburtsurkunde (apostilliert, übersetzt)
- Heiratsurkunde – nur falls Familiennachzug (apostilliert, übersetzt)
- Aktuelles Passfoto
- CPF (brasilianische Steuernummer)
- Gesellschaftsvertrag (Contrato Social) der brasilianischen LTDA/SA
- Steuernummer-Nachweis (CNPJ) vom brasilianischen Steueramt (Receita Federal)
- Eintragung im Handelsregister (Junta Comercial)
- Stadt-Registrierung (Inscrição Municipal); Landes-Registrierung (Inscrição Estadual) nur bei Handel/Industrie
- Wechselvertrag der Bank (Contrato de Câmbio) über den Kapitaltransfer
- Auslandsinvestitions-Registrierung bei der brasilianischen Zentralbank (RDE-IED)
- Nachweis der Mittelherkunft (Kontoauszüge, Verkaufsverträge, Steuerbescheid)
- Eigenerklärungen: keine Vorstrafen + Investitionsverpflichtung (Declarações)
- Gesellschafterbeschluss (Ata) zur Bestellung als Geschäftsführer
- Geschäftsplan auf Portugiesisch (Plano de Negócios)
- Bei Innovation/Forschung: Plan zur Arbeitsplatzschaffung (10 Stellen in 2 Jahren)
- Antragsformular des Konsulats
Hinweis: Konsulats-Antrag (aus DACH) und Antrag aus Brasilien heraus (Transformação) haben leicht unterschiedliche Anforderungen – wir prüfen Ihren konkreten Fall im Erstgespräch.
Wie RioMove Sie begleitet
Das Unternehmer-Visum ist juristisch der komplexeste Visa-Weg, weil es zwei Welten verbindet: brasilianisches Gesellschafts- und Steuerrecht plus Migrationsrecht. Fehler in der Firmengründung, beim Steuerregime oder beim Banco-Central-Nachweis können den Antrag um Monate verzögern oder zur Ablehnung führen.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung:
- Geschäftsstrategie – welche Variante (Standard 500k oder Tech 150k), welche Gesellschaftsform (LTDA/SA), welcher Standort, welches Steuerregime?
- Firmengründung über unser Anwalts- und Steuerberater-Netzwerk – Gesellschaftsvertrag (Contrato Social), Handelsregister (Junta Comercial), Steuernummer (CNPJ), Stadt- und Landes-Registrierung (Inscrição Municipal/Estadual).
- Kapitaltransfer-Koordination über Wise, Remessa Online oder Bankhaus mit Korrespondenzkonto. Korrekte Erfassung im Wechselvertrag (Contrato de Câmbio) – visumtauglich.
- Geschäftsplan auf Portugiesisch – sowohl für das Konsulat als auch fundiert für den brasilianischen Markt.
- Konsulats-Koordination – Vorbereitung des Antrags, Terminbuchung, Nachverfolgung bis zur Visum-Ausstellung.
- Bundespolizei-Koordination (Polícia Federal) – nach Einreise: Terminbuchung, Dokumenten-Check, Nachverfolgung bis zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises (CRNM).
- Familiennachzug parallel – Ehepartner und Kinder über Reunião Familiar im Gesamtpaket.
- Weg zur Einbürgerung – sobald der Weg zur Naturalização offen ist (mindestens 4 Jahre ab unbefristetem Titel), begleiten wir auf Wunsch direkt weiter.
Alles aus einer Hand, in Deutsch. Sie haben einen Ansprechpartner, von der Erst-Strategie bis zum operativen Geschäft.
Wer Sie begleitet
Selina Müller Erne ist Schweizerin und Brasilianerin – Doppelbürgerin. 2024 ist sie mit Mann Nicola und ihren zwei Kindern von der Schweiz nach Rio de Janeiro gezogen. Sie kennt jeden Schritt aus eigener Erfahrung: CPF, Visum, Schule, Wohnung, Bank, Behörden.
Statt Sie an drei verschiedene Anwaltskanzleien, Übersetzungsbüros und Behörden zu verweisen, wickeln wir die komplette Migration für Sie ab. Auf Deutsch, mit unserem Anwaltsnetzwerk im Hintergrund, mit Schweizer Verlässlichkeit. Sie sprechen mit jemandem, der den Weg selbst gegangen ist.
Häufige Fragen zum Unternehmer-Visum Brasilien
Das Unternehmer-Visum ist das brasilianische Investor-Visum für ausländische Personen, die in ein brasilianisches Unternehmen investieren oder eine Gesellschaft in Brasilien gründen. Mindestinvestition: rund 500.000 BRL (Standard) oder rund 150.000 BRL bei Fokus auf Innovation, Forschung oder Technologie mit Verpflichtung zur Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen in 2 Jahren. Rechtsgrundlage: Lei 13.445/2017 und Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg.
Zwei Varianten: (a) Standard ab 500.000 BRL in ein bestehendes oder neues brasilianisches Unternehmen (RN 13/2017, Art. 5 I). (b) Innovation/Forschung ab 150.000 BRL plus Verpflichtung zur Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen in den 2 Jahren nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung (RN 13/2017, Art. 5 II).
Beide Wege sind möglich: (a) Visum-Antrag beim brasilianischen Konsulat im Heimatland vor der Einreise oder (b) Autorização de Residência direkt aus Brasilien heraus über unser Anwaltsnetzwerk. In der Praxis wickeln wir die meisten Anträge aus Brasilien heraus ab – das spart oft Zeit. Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Monate. Welcher Weg für Ihre Situation der schnellste ist, klären wir im Erstgespräch.
Ja. Die brasilianische Gesellschaft (typischerweise LTDA oder SA) muss vor dem Visum-Antrag gegründet sein: Gesellschaftsvertrag, Junta Comercial, CNPJ bei der Receita Federal, Inscrição Municipal/Estadual. Eine Procuração Pública ermöglicht die Gründung remote – ohne persönliche Anreise.
RN 13/2017 Art. 5 II spricht von Investitionen in Innovation, Forschung und Entwicklung von innovativen Produkten oder Dienstleistungen. In der Praxis fallen darunter typischerweise Software, IT-Services, Biotech, FinTech, AgriTech, EduTech, CleanTech und vergleichbare Innovations-Geschäftsmodelle (keine abschliessende Liste). Pflicht zur Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen in den 2 Jahren nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung – bei reinen Solo-Beratungen meist nicht realistisch.
Nicht zwingend. Rechtlich gilt nur eine Maximalabwesenheit: nach Art. 49 IV Lei 13.445/2017 erlischt der Aufenthaltstitel, wenn Sie 2 Jahre oder länger in Folge ohne triftigen Grund abwesend sind. Wer aber ein Unternehmen aktiv führt, ist in der Praxis oft vor Ort. Für den brasilianischen Pass gelten zusätzlich die Aufenthaltsvoraussetzungen für die Naturalização (Art. 65 II Lei 13.445/2017): mindestens 4 Jahre ab unbefristetem Titel.
Ja. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (auf Portugiesisch união estável) und abhängige Kinder können über den Familiennachzug (Reunião Familiar, VITEM XI) mitkommen – ohne separaten Investment- oder Einkommensnachweis.
Realistisch 5 bis 7 Monate vom Erstgespräch bis zur fertigen CRNM: Strategie und Plan (3-4 Wochen), Firmengründung (4-6 Wochen), Kapitaltransfer und RDE-IED-Eintragung beim Banco Central (2-3 Wochen), Visum- bzw. Aufenthaltsantrag und Bearbeitung (8-16 Wochen), CRNM-Ausstellung (2-4 Wochen).
Ja, nach mindestens 4 Jahren mit unbefristetem Aufenthaltstitel (Art. 65 II Lei 13.445/2017) – realistisch ca. 6 Jahre ab Erteilung. Schweiz und Deutschland (seit Juni 2024) erlauben Mehrstaatigkeit – Sie behalten Ihren ursprünglichen Pass. Österreicher brauchen eine Beibehaltungsgenehmigung VOR der Einbürgerung.
Golden Visa = Investition in Immobilien (1 Mio BRL Metropole oder 700.000 BRL HDI-niedrige Region, RN 36/2018). Unternehmer-Visum = Investition in ein Unternehmen oder Firmengründung (500.000 BRL Standard oder 150.000 BRL Innovation, RN 13/2017). Bei Golden Visa muss die Immobilie nur gehalten werden, beim Unternehmer-Visum muss das Geschäft tatsächlich operativ tätig sein.
Rechtliche Quellen & Stand
Stand dieser Informationen: April 2026.
Primärquellen: Lei 13.445/2017 (Lei de Migração, Migrationsgesetz) · Decreto 9.199/2017 · Resolução Normativa Nr. 13/2017 des CNIg (Investor in Unternehmen) · Resolução Normativa Nr. 36/2018 des CNIg (Investor durch Immobilien) · planalto.gov.br · gov.br/mj.
Hinweis: Brasilianisches Migrationsrecht entwickelt sich laufend. Für Ihre konkrete Situation prüfen wir die aktuelle Rechtslage und die schnellste Variante im Erstgespräch – mit unserem Anwaltsnetzwerk im Rücken.
Unternehmer-Visum Brasilien – lassen Sie uns Ihre Strategie planen
Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten, per Zoom oder Telefon. Wir prüfen konkret, welche Variante zu Ihrem Geschäftsmodell passt, welche Gesellschaftsform sinnvoll ist und wie ein realistischer Zeitplan aussieht.
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