Das Investor-Visum Brasilien (VITEM IX) gewährt ab dem ersten Tag unbefristete Residenz – ohne Immobilienkauf, ohne Rentennachweis, ohne brasilianischen Partner. Die Mindestinvestition beträgt R$ 500.000 (ca. EUR 90.000, Stand Juni 2026) in ein brasilianisches Unternehmen.
Selina und Nicola sind 2024 selbst von der Schweiz nach Barra da Tijuca ausgewandert und kennen jeden Stolperstein auf diesem Weg aus eigener Erfahrung. Die Frist beginnt nicht mit dem Entschluss, sondern erst mit dem unbefristeten Aufenthalt. Befristete Jahre zählen nicht mit.
Für wen eignet sich das Investor-Visum Brasilien?
Das Investor-Visum passt für Kapitalanleger, Unternehmer und vermögende Privatpersonen, die dauerhaft in Brasilien leben wollen – und den brasilianischen Pass in möglichst kurzer Zeit anstreben. Was Sie nicht brauchen: einen brasilianischen Partner, eine Rente oder eine Immobilie. Das Investor-Visum steht auf eigenen Beinen.
Was wir in der Praxis sehen, sind drei Situationen, in denen dieses Visum passt:
- Unternehmer, die ein Standbein in Brasilien aufbauen oder eine bestehende Beteiligung aufstocken
- Kapitalanleger, die in eine brasilianische Gesellschaft einsteigen (Immobilienverwaltung, Agrar, Handel, Tech) – auch als stiller Gesellschafter ohne Geschäftsführungspflicht
- Frühpensionierte mit verfügbarem Kapital, die keinen Rentennachweis (Aposentado) erfüllen und langfristig bleiben wollen
Noch am Anfang Ihrer Überlegungen? Unser Schritt-für-Schritt-Überblick zum Auswandern nach Brasilien hilft Ihnen, das Gesamtbild einzuordnen.
Was ist der Unterschied zwischen RN 13 und RN 11?
Das Investor-Visum gibt es in zwei Varianten: RN 13/2017 für reine Kapitalinvestoren (kein aktives Management nötig) und RN 11/2017 für aktive Geschäftsführer mit Verwaltungsbefugnis. Für die grosse Mehrheit der DACH-Auswanderer ist RN 13 der richtige Weg – weil er weniger operative Pflichten erfordert.
| Merkmal | RN 13/2017 – Kapitalinvestor | RN 11/2017 – Geschäftsführer |
|---|---|---|
| Mindestinvestition | R$ 500.000 (ca. EUR 90.000) | R$ 600.000 oder R$ 150.000 + 10 neue Stellen |
| Rolle im Unternehmen | Stiller Gesellschafter möglich | Aktive Geschäftsführung Pflicht |
| Angestellten-Pflicht | Keine Mindestanzahl | 10 neue Stellen in 2 Jahren (bei R$ 150k-Option) |
| Für wen | Kapitalanleger, Pensionierte mit Kapital | Aktive Unternehmer mit Führungsrolle |
Welche der beiden Varianten zu Ihrer Situation passt? Ihre erste Frage beantworten wir kostenlos, schriftlich und mit Quelle.
Welche Voraussetzungen hat das Investor-Visum (VITEM IX)?
Das Investor-Visum nach RN 13/2017 verlangt eine Mindestinvestition von R$ 500.000 in ein brasilianisches Unternehmen sowie einen verbindlichen 3-Jahres-Businessplan auf Portugiesisch. Die Qualität des Businessplans ist entscheidend: ein lückenhafter Plan verlängert das Verfahren und riskiert eine Ablehnung.
Investition und Unternehmensform:
- Mindestens R$ 500.000 (ca. EUR 90.000, Stand Juni 2026) in eine neue oder bestehende brasilianische Gesellschaft (Sociedade Limitada / CNPJ)
- Sonderfall Technologie/Innovation/Forschung: R$ 150.000 (ca. EUR 27.000) – bedarf separater Ministeriumsgenehmigung
- Das Kapital muss aus dem Ausland überwiesen und beim Banco Central als Registro de Investimento Estrangeiro Direto (RDE-IED) registriert werden
Businessplan (Plano de Negócios): 3-Jahres-Plan auf Portugiesisch mit 4 Pflichtkapiteln (Geschäftsbeschreibung, Ziel, Einstellungsplan, Finanzplan). Das MJSP prüft die Umsetzung nach 3 Jahren gegen den eingereichten Plan.
Persönliche Dokumente: gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit), Führungszeugnis aus dem Heimatland (apostilliert und vereidigte Übersetzung), CPF.
Sie sind noch in der Orientierungsphase? Unser kostenloser Visum-Quiz zeigt Ihnen in 3 Minuten, welches Visum zu Ihrer Situation passt.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Die Aufenthaltsgenehmigung wird immer zuerst beim brasilianischen Einwanderungsministerium beantragt. Erst wenn sie bewilligt ist, ist ein Einreisevisum überhaupt möglich. Es gibt also nicht zwei Wege zur Wahl, sondern eine Reihenfolge, und die Frage ist nur, ob Sie sie aus Ihrem Heimatland oder von Brasilien aus durchlaufen. Die Abwicklung übernehmen wir für Sie.
Typischer Ablauf, wenn Sie den Antrag von Brasilien aus stellen:
- CPF beantragen, falls noch nicht vorhanden
- Brasilianisches Unternehmen gründen (Sociedade Limitada, CNPJ)
- Investment aus dem Ausland überweisen und beim Banco Central registrieren (RDE-IED)
- Businessplan auf Portugiesisch ausarbeiten (3 Jahre, 4 Pflichtkapitel)
- Antrag einreichen
- Prüfung durch das MJSP
- Genehmigung → Publikation im Diário Oficial da União
- Registrierung bei der Polícia Federal → Erhalt der CRNM
Was schiefgeht, wenn man den Businessplan unterschätzt: Das MJSP schickt Rückfragen auf Portugiesisch, und die Touristenfrist läuft weiter. Eine eingereichte Antragsbestätigung macht den Aufenthalt nicht automatisch regulär. Wer die 90 Tage überzieht, ist unabhängig davon im Überzug. Deshalb muss die Reihenfolge vorher stimmen.
Ohne erfahrene Begleitung birgt dieser Weg erhebliche Risiken. Fragen Sie uns kostenlos, welcher Weg in Ihrer Situation sicher ist.
Wie lange dauert es bis zum brasilianischen Pass?
Das Investor-Visum wird als sofort unbefristete Residenz erteilt (prazo indeterminado). Die Naturalização-Frist läuft ab dem unbefristeten Aufenthalt, den die Polícia Federal registriert. Befristete Aufenthaltszeiten zählen nicht mit.
Die Zeitplanung im Detail:
- Vorbereitungsphase: CNPJ, Investment, Businessplan
- Registrierung bei der Polícia Federal und CRNM
- Mindestwartezeit für Naturalização: 4 Jahre unbefristeter Aufenthalt. Nur Zeiten mit unbefristetem Aufenthalt zählen, und die vier Jahre müssen bei Antragstellung bereits voll sein. (Art. 65 II Lei 13.445/2017, Decreto 9.199/2017 Art. 221, gov.br/mj – Stand September 2026)
- Naturalização-Prüfung: offiziell bis 180 Tage
Was das konkret bedeutet: Jedes Jahr, das Sie warten, verschiebt den Passweg um ein Jahr nach hinten.
Wir rechnen Ihren persönlichen Zeitplan durch, schriftlich und kostenlos.
Was der brasilianische Pass in der Praxis bedeutet: visumfreie Einreise in über 170 Länder, EU-Reisefreiheit, brasilianisches Erbrecht für Kinder und Enkel, langfristige Absicherung ohne Verlängerungen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum brasilianischen Pass und Naturalização.
Doppelstaatsbürgerschaft – je nach Heimatland unterschiedlich:
- Schweiz: Uneingeschränkt möglich. DBA Schweiz-Brasilien in Kraft seit 2022 – die in Brasilien gezahlten Steuern können in der Schweiz angerechnet werden, kantonale Unterschiede beachten. Steuerberater empfehlen.
- Deutschland: Grundsätzlich möglich seit der StAG-Reform im Juni 2024 – Einzelfall prüfen. Kein DBA Deutschland-Brasilien (seit 2005 gekündigt) → Doppelbesteuerung ist ein reales Risiko, Steuerberater Pflicht.
- Österreich: Grundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft; das Beibehaltungsverfahren nach § 28 StbG ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme – ob es in Ihrem Fall greift, klärt ein österreichischer Anwalt.
Investor-Visum oder Golden Visa – was ist die bessere Wahl?
Das Investor-Visum ist die bessere Wahl, wenn Sie keinen Immobilienkauf planen oder den brasilianischen Pass schnellstmöglich anstreben. Das Golden Visa ist einfacher, wenn Sie ohnehin eine Immobilie kaufen und keinen Businessplan erstellen wollen.
Der direkte Vergleich:
| Merkmal | Investor-Visum (RN 13) | Golden Visa (RN 36) |
|---|---|---|
| Mindestinvestition | R$ 500.000 (ca. EUR 90.000) – Unternehmen | R$ 700k–1 Mio (ca. EUR 126k–180k) – Immobilie |
| Residenz ab Erteilung | Sofort unbefristet | 4 Jahre temporär, dann Verlängerung |
| Weg zum brasilianischen Pass | abhängig vom Verfahren | abhängig vom Verfahren |
| Businessplan erforderlich | Ja – zwingend | Nein |
| Aufenthaltspflicht | Keine starre Regelung | 14 Tage alle 2 Jahre |
| Kombinierbar | Ja, auch mit Immobilienkauf | Ja, auch mit Unternehmensgründung |
Wer ohnehin eine Immobilie ab R$ 1 Mio kauft, qualifiziert sich gleichzeitig für das Golden Visa. Beide Wege lassen sich kombinieren – Immobilienkauf für die Vermögensanlage, Unternehmen für den schnelleren Pass-Weg.
Was RioMove für Sie übernimmt
RioMove übernimmt den gesamten Prozess auf Deutsch – von der Unternehmensstruktur bis zur CRNM-Abholung. Das bedeutet: ein Ansprechpartner, eine Sprache, keine Sackgassen zwischen Behörden.
Von Barra da Tijuca aus koordinieren Selina (Behördenkommunikation auf Portugiesisch, Ihr Ansprechpartner auf Deutsch) und Nicola (Unternehmensstruktur und CNPJ-Abwicklung vor Ort) die gesamte Abwicklung. Die Behördenwege, die Sprachbarrieren, das Warten auf Rückmeldungen – wir haben 2024 selbst damit angefangen.
Das nehmen wir Ihnen konkret ab:
- Visumsstrategie: Welcher Weg passt wirklich zu Ihrer Situation?
- Koordination der Unternehmensgründung (CNPJ, Junta Comercial)
- Businessplan-Erstellung: Struktur, Inhalte, MJSP-Anforderungen
- RDE-IED-Registrierung beim Banco Central
- Antragstellung
- Polícia-Federal-Koordination und CRNM-Abholung
- Kommunikation auf Portugiesisch – mit Behörden, Ämtern und Partnern
Was RioMove von einem brasilianischen Anwalt allein unterscheidet:
- Deutsch als Arbeitssprache: Kein Dolmetscher, keine Übersetzungsfehler – Sie wissen zu jedem Zeitpunkt genau, was passiert und warum.
- Koordination aus einer Hand: CNPJ, Banco Central (RDE-IED), MJSP und Polícia Federal laufen parallel – kein Pingpong zwischen verschiedenen Stellen.
- Eigene Auswanderungs-Erfahrung: Wir haben diesen Weg 2024 selbst durchlaufen – und wissen, wo er hängt.
Wer den Businessplan ohne MJSP-Erfahrung einreicht, riskiert nicht nur eine lange Wartezeit – sondern auch das Kapital, das bereits im Unternehmen gebunden ist.
Was jeder Schritt kostet und wie die Etappen aufgebaut sind, zeigt Ihnen unsere Leistungsseite.
Das Investor-Visum passt nicht für jeden – und nicht jede Investition qualifiziert automatisch. Stellen Sie uns Ihre erste Frage kostenlos, dann ordnen wir Ihre konkrete Situation ein: Kapital, Steuerwohnsitz, Zeitplan, Passziel. Danach wissen Sie, ob dieser Weg für Sie funktioniert.
→ Erste Frage kostenlos stellen (schriftlich, auf Deutsch)
Häufige Fragen zum Investor-Visum Brasilien
Muss ich aktiv im Unternehmen tätig sein?
Nein – bei RN 13/2017 reicht es, als stiller Gesellschafter (Sócio) eingetragen zu sein. Aktive Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist jedoch Pflicht: reine Mantelfirmen ohne Aktivität werden widerrufen. Das Gesetz verlangt das Potenzial, Arbeitsplätze oder Einkommen zu generieren (Art. 2 § 2 RN 13/2017) – eine Immobilienverwaltungsgesellschaft mit Mieteinnahmen erfüllt das bereits.
Kann ich den Antrag als Tourist in Brasilien stellen?
Ja, ein Antrag aus Brasilien heraus ist möglich. Er muss aber innerhalb Ihres erlaubten Touristenaufenthalts eingereicht sein, und der ist auf 90 Tage je 180 Tage begrenzt und nicht verlängerbar. Ob dieser Weg oder die Einreise mit fertigem Visum in Ihrer Lage der sicherere ist, klären wir vorher mit Ihnen.
Was passiert mit meiner Residenz, wenn das Unternehmen Verluste macht?
Das MJSP prüft nach 3 Jahren den Businessplan – nicht ob Gewinne erzielt wurden, sondern ob echte Geschäftstätigkeit stattfand. Wer das Unternehmen aktiv auflöst, riskiert den Widerruf der Autorização de Residência. Das investierte Kapital ist Unternehmenskapital – seine rechtliche Absicherung klärt ein brasilianischer Anwalt.
Was passiert mit meiner Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Der Umzug nach Brasilien beendet die unbeschränkte Steuerpflicht in Ihrem Heimatland erst dann, wenn Sie dort Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben und sich abmelden. Solange Sie noch in DE/AT/CH gemeldet sind, können beide Länder Besteuerungsrechte beanspruchen. Ein Steuerberater im Heimatland und in Brasilien ist vor dem Umzug Pflicht – dieser Punkt entscheidet oft über mehr Geld als die Mindestinvestition selbst.
Was kostet das Investor-Visum gesamt?
Zur Mindestinvestition von R$ 500.000 (ca. EUR 90.000) kommen die Gründungskosten Ihres brasilianischen Unternehmens, die separat anfallen, und unser Honorar für die komplette Abwicklung. Vereidigte Übersetzungen, Apostillen und alle Behördengebühren rund um Ihr Visum sind darin enthalten – die zahlen Sie nicht zusätzlich. Sie beauftragen jede Etappe einzeln und kennen deren Festpreis vorher. Was Ihr Fall konkret kostet, rechnen wir Ihnen schriftlich aus. Fragen Sie kostenlos nach.
Gibt es eine Alternative ohne Businessplan?
Ja – das Golden Visa via Immobilienkauf (ab R$ 700k, ca. EUR 126.000) erfordert keinen Businessplan, führt aber über einen zunächst vierjährigen befristeten Status, und diese Zeit zählt für die Einbürgerung nicht mit. Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir schriftlich.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Ihre erste Frage beantworten wir schriftlich und kostenlos.
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